Leika

#LeiKa-ID 4393
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 04.10.2021 14:54:18
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Gesetze Bußgeldkatalog-Verordnung, Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsgesetz
Gesetzeskürzel BKatV, StVG, STVG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr
LeiKa-ID 99108031000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Falls Sie eine Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr (Parkverstoß) begehen, werden Sie durch eine Verwarnung an Ihrem Fahrzeug darüber informiert. Falls diese unlesbar ist oder vom Fahrzeug entfernt wird, erhalten Sie ca. 14 Tage später eine förmliche schriftliche Anhörung. Nun können Sie entweder das Verwarngeld bezahlen oder sich schriftlich unter Angabe des Aktenzeichens oder unter Verwendung der Online- Anhörung zum Tatvorwurf äußern.

Falls Sie weder das Verwarngeld bezahlen, noch sich zum Tatvorwurf äußern, müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen, der zusätzliche Gebühren und Auslagen festsetzt.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Wenn Sie über eine Mitteilung am Fahrzeug darüber informiert werden, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, welche Ordnungswidrigkeit Sie begangen haben und wie Sie das Verwarngeldangebot annehmen können. darüber hinaus erhalten Sie nach ca. 14 Tagen eine förmliche schriftliche Anhörung mit den Zugangsdaten zur Online-Anhörung. Hier können Sie sich zum Tatvorwurf online äußern oder das geforderte Verwarngeld bezahlen und damit das Verfahren beenden.

Sollten Sie sich weder äußern, noch das Verwarngeld bezahlen, muss ein Bußgeldverfahren mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen eingeleitet werden.

Teaser NULL
Volltext

Ruhender Verkehr 

Wenn Sie an Ihrem Auto einen Hinweiszettel vorgefunden haben - umgangssprachlich auch als Knöllchen bezeichnet - wurde gegen Sie eine gebührenpflichtige Verwarnung ausgestellt, weil Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) missachtet haben. Diese Verwarnung mit Verwarngeldangebot ist der Beginn eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens, welches das Ordnungsamt der Stadt Hilden gegen den Halter des Fahrzeuges eingeleitet hat.

Ablauf des Verfahrens

Das Verwarngeld beträgt zwischen 10,- und 35,- Euro. Es gibt für die Verkehrsaufseherinnen bei der Höhe des Verwarnungsgeldes keinen Handlungsspielraum, da dieser in dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) festgelegt ist. Diese geringfügige Ordnungswidrigkeit wird in Flensburg nicht registriert. Ziel dieser Verwarnung ist es, die Angelegenheit auf eine schnelle und einfache Art abzuschließen, ohne ein förmliches und entsprechend aufwendiges Bußgeldverfahren einleiten zu müssen.

Wenn Sie sich mit dem Verwarngeld einverstanden erklären, haben Sie eine Woche Zeit das Verwarngeld per Banküberweisung zu zahlen. Bei einer Banküberweisung geben Sie bitte als Verwendungszweck sowohl das angegebene Kassenzeichen als auch das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges an, um eine ordnungsgemäße Verbuchung sicherstellen zu können. Falls Sie mit dieser Verwarnung nicht einverstanden sind, sehen Sie bitte zunächst von telefonischen Rückfragen bzw. schriftlichen Stellungsnahmen am gleichen Tag ab. Sofern das Verwarngeld nicht wirksam wird, weil es entweder verspätet oder gar nicht eingezahlt wurde, erhalten Sie dann ein Schreiben in dem Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Auf dem Ihnen zugehenden Anhörungsbogen können Sie sich dann schriftlich zu der Sache äußern.

Wenn Sie das Verwarngeld nicht innerhalb der Frist begleichen und keine begründeten Einwände einlegen können, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Bei Erlass eines Bußgeldbescheides werden neben der Geldbuße zusätzlich noch eine Gebühr in Höhe von  25,00 Euro und Auslagen in Form von Zustellungsgebühren in Höhe von 3,50 Euro erhoben. Sie haben die Möglichkeit Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. In diesen Fällen wird das Verfahren dann an das Amtsgericht Langenfeld abgegeben.

Unterlagen

Alle Informationen erhalten Sie durch die Verwarnung am Fahrzeug oder die schriftliche Anhörung.

Voraussetzungen

Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen

Kosten Verwarngeld in entsprechender Höhe
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare Formular wird mit Verwarnung versandt.
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Verwarnungen@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren
Themenfeld Recht & Ordnung
Online Dienste OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Rechtsamt
Regelungskompetenz Bund, Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium der Justiz
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Strafen und Bußgelder im Straßenverkehr
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10243
Umsetzungsstatus NRW Vorbereitung NRW
Vorbereitung NRW 01.04.2022 00:00:00
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit