Leika

#LeiKa-ID 4447
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 05.02.2021 16:00:53
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

BauO NRW

Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Teilbaugenehmigung
LeiKa-ID 99012014000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

  • Für einen bereits eingereichten Bauantrag können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen, damit Sie mit ersten Arbeiten auf dem Baugrundstück beginnen können.
  • Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung kann mit dem Bau des entsprechenden Teils begonnen werden

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

  • Nach Einreichung eines Bauantrages können Sie eine Teilbaugenehmigung beantragen, damit Sie mit ersten Arbeiten auf dem Baugrundstück wie beispielsweise dem Aushub der Baugrube, Fundamentgräben und Gräben für die Entwässerungsanlagen, Einbringen der Fundamente und der Kellersohle, Verlegen der Entwässerungsleitungen und Herstellen des Kellergeschosses ohne Decke beginnen können.
  • Voraussetzung ist, dass bereits geprüft werden konnte, ob das Bauvorhaben insgesamt genehmigungsfähig ist.
  • Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung kann mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens begonnen werden

Teaser NULL
Volltext

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie eine Baugenehmigung. Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Haben Sie bereits einen vollständigen Bauantrag eingereicht und konnte dessen grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit bereits festgestellt werden, so können Sie schriftlich beantragen, dass der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich gestattet wird.
Nach Erhalt der Teilbaugenehmigung dürfen Sie mit dem Bau des von der Teilbaugenehmigung erfassten Teils des Gesamtvorhabens beginnen, sofern alle Auflagen der Teilbaugenehmigung erfüllt wurden und die ggf. erforderlichen bautechnischen Nachweise für den gewünschten Genehmigungsumfang eingereicht wurden.

Unterlagen

Formloser, schriftlicher Antrag mit Beschreibung des gewünschten Genehmigungsumfangs der Teilbaugenehmigung.

Voraussetzungen

Sie haben einen vollständigen Bauantrag mit allen erforderlichen Bauvorlagen für das Bauvorhaben eingereicht.

Die baurechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens als Ganzes kann von der Unteren Bauaufsichtsbehörde positiv beurteilt werden. (Es dürfen für die Erteilung der Teilbaugenehmigung keine grundsätzlichen öffentlich-rechtlichen Hindernisse erkennbar sein, die der Erteilung einer abschließenden Baugenehmigung für das geplante Gesamtvorhaben entgegenstehen würden.)

Kosten

Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung

Verfahrensablauf

Ein formloser schriftlicher Antrag, aus dem der Genehmigungsumfang hervorgeht, muss eingereicht werden. Die Untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens gegeben ist. Wenn dies zutrifft, wird die Teilbaugenehmigung erteilt.

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Die Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 3 Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung begonnen haben. Die Geltungsdauer kann auf schriftlichen Antrag jeweils um 1 Jahr verlängert werden.

Formulare

Keine

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauaufsicht@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Teilbaugenehmigung (Reifegrad: 1)
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10519
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit