Leika

#LeiKa-ID 4567
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 15:51:25
LeiKa Typ 1
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage §§ 33e,d Gewerbeordnung (GewO)
Gesetze Gewerbeordnung
Gesetzeskürzel GewO
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Unbedenklichkeitsbescheinigung für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit
LeiKa-ID 99050108000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Für die Veranstaltung von z.B. Geschicklichkeitsspielen benötigen Sie eine Erlaubnis.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

  • Aufstellen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit beantragen
  • Antragsteller*in benötigt Erlaubnis, um gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten zu können
  • Erlaubnis bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Spiel
  • Erlaubnis ist an den/die Antragsteller*in als Person und an den Veranstaltungsort gebunden
  • Antragsteller*in kann nat. oder jur. Person sein
  • Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden
  • Zuständig: Kommunale Ordnungsbehörden

Teaser NULL
Volltext

Wenn Sie gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchten (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigen Sie dafür eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn und Verlust überwiegend durch Zufall bestimmt.

Die Erlaubnis berechtigt Sie nicht allgemein zur Veranstaltung von Gewinnspielen, sondern bezieht sich immer nur auf ein bestimmtes Spiel. Sie ist an Sie als Person und an den Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis kann natürlichen und juristischen Personen erteilt werden. Bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z.B. OHG, KG) ist eine Erlaubnis für jede/n geschäftsführende/n Gesellschafter oder Gesellschafterin erforderlich; dies gilt auch hinsichtlich der Kommanditisten, sofern sie Geschäftsführungsbefugnis besitzen und damit als Gewerbetreibende anzusehen sind. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Die Erlaubnis kann befristet erteilt oder mit Auflagen verbunden werden, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit, der Gäste, der Bewohnerinnen und Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes notwendig ist. Auch eine nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

Es gibt auch Spiele mit Gewinnmöglichkeit, für die Sie keine Erlaubnis benötigen (in der Regel mit Warengewinnen im Wert von höchstens 60,00 Euro).
Für Geldspielgeräte oder Warenspielgeräte benötigen Sie eine Erlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit.

Unterlagen

Für die Prüfung zur Erteilung der Erlaubnis für das Aufstellen von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
  • gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
  • bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen ein aktueller Registerauszug
  • bei in Gründung befindlichen juristischen Personen (z.B. GmbH i.G.) die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages
  • bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamts oder ein Abdruck hiervon
  • Nachweis zum Spielort 
  • Angaben zum genauen Spielort, wo Sie das Spiel veranstalten möchten (z.B. Spielhalle, Gaststätte, Volksfest) und zur Veranstaltungsdauer

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit 

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde und/oder bei juristischen Personen bei der Gemeinde der Hauptniederlassung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O, zu beantragen bei der Hauptwohnsitzgemeinde)

Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse: 

  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde)
  • Online-Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals des Amtsgerichtes
  • Auskunft von der Insolvenzabteilung des Amtsgerichtes
Voraussetzungen NULL
Kosten einzelfallabhängig
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

formloser Antrag

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt gewerbe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Zuverlässigkeits- und Sicherheitsüberprüfung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Querschnitt Unternehmen
Themenfeld Querschnitt
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Land, Kommunal
Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Verkehr
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Ministerium für Verkehr
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10574
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit