Leika

#LeiKa-ID 4584
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 13:04:23
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 1 Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)
Gesetze Auslandsunterhaltsgesetz
Gesetzeskürzel AUG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Unterhaltsansprüche aus dem Ausland
LeiKa-ID 99072004000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen aus dem Ausland

Begriffe Im Kontext Unterhalt Durchsetzung Unterhalt Festsetzung Unterhalt…im Ausland
Informationen Kurztext

Unterhalt Durchsetzung Unterhalt Festsetzung Unterhalt Pflichtiger lebt im Ausland

Teaser

Eine für Sie oder für einen Ihrer Familienangehörigen zum Unterhalt verpflichtete Person lebt im Ausland und kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach. Hier finden Sie weitere Informationen.

Volltext

Das Auslandsunterhaltsgesetz findet Anwendung, sofern ein im Ausland lebender Unterhaltspflichtiger seiner Pflicht nicht nachkommt. Ziel des Auslandsunterhaltsgesetzes ist es, die Verfolgung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland zu erleichtern, wenn völkerrechtliche Verträge bzw. internationale Übereinkommen nicht bestehen, aber mit dem betreffenden Staat die Gegenseitigkeit erklärt wurde. Derzeit ist die Gegenseitigkeit mit 48 amerikanischen Bundesstaaten, 11 kanadischen Provinzen und Territorien und der Republik Südafrika vereinbart. Grundsätzlich besteht nach dem Auslandsunterhaltsgesetz die Möglichkeit, Unterhaltsansprüche aus Verwandtschaft und aus der Ehe geltend zu machen. Dies beschränkt sich allerdings in der Praxis im Verhältnis zu den meisten Staaten der USA und den meisten Provinzen und Territorien Kanadas hauptsächlich auf die Geltendmachung von Kindesunterhalt. Verschiedentlich ist es möglich gleichzeitig mit dem Kindesunterhalt auch Ehegattenunterhalt geltend zu machen. 

Unterlagen
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Voraussetzungen

Unterhaltspflichtige Person lebt im Ausland

Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge
Öffnungszeiten

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt beistandschaften@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Kindesunterhalt
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Trennung mit Kind
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Jugendamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Unterhaltsansprüche aus dem Ausland
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10034
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.04.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.08.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 01.06.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.09.2021 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.01.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit