Leika

#LeiKa-ID 4585
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 13:04:23
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 8 Absatz 1 Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)
Gesetze Auslandsunterhaltsgesetz
Gesetzeskürzel AUG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Unterhaltsansprüche aus dem Ausland Durchsetzung
LeiKa-ID 99072004130000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Eine für Sie oder für einen Ihrer Familienangehörigen zum Unterhalt verpflichtete Person lebt im Ausland und kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach.

Begriffe Im Kontext Unterhalt, Durchsetzung Unterhalt, Festsetzung Unterhalt, Pflichtiger lebt im Ausland
Informationen Kurztext

Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen aus dem Ausland.

Teaser NULL
Volltext

Unterhaltsberechtigte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, können ihre Unterhaltsansprüche, die auf gesetzlicher Grundlage beruhen (insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt), durch Einreichen eines Gesuchs bei dem jeweils zuständigen Amtsgericht geltend machen.

Zum einen kann eine erstmalige Titulierung im Ausland beantragt werden, um einen gerichtlichen Anspruch auf Erlangung des Unterhalts zu erwirken. Weiterhin kann auch eine schon ergangene Entscheidung anerkannt und aus dieser im Ausland vollstreckt werden.

Nach erfolgreicher Prüfung der Erfolgsaussicht seitens des Gerichts sendet dieses das Gesuch mit einer Erfolgsaussichtsbescheinigung und den erforderlichen Übersetzungen in vierfacher Ausfertigung an das Bundesamt für Justiz. Die Zentrale Behörde leitet dieses an die im Ausland zuständige Stelle weiter und unterstützt im weiteren Verlauf die Korrespondenz zwischen den Antragstellern und den ausländischen Kontaktstellen.

Der Inhalt eines an einen anderen Mitgliedstaat mit Ausnahme des Königreichs Dänemark gerichteten Antrages richtet sich nach Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 4/2009.

Unterlagen
  • Siehe § 8 Absatz 2 AUG sowie
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Voraussetzungen

Unterhaltspflichtige Person lebt im Ausland

Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge
Öffnungszeiten

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt beistandschaften@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Kindesunterhalt
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Trennung mit Kind
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Jugendamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Unterhaltsansprüche aus dem Ausland Durchsetzung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10034
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.04.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.08.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 01.06.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.09.2021 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.01.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit