Leika

#LeiKa-ID 4588
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 13:04:23
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage §§ 3 ff. Auslandsunterhaltsgesetz (AUG)
Gesetze Auslandsunterhaltsgesetz
Gesetzeskürzel AUG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen
LeiKa-ID 99072005000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Es bestehen Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen.

Begriffe Im Kontext Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen
Informationen Kurztext

Lebt der unterhaltspflichtige Elternteil im Ausland, dann muss der Unterhalt im Ausland geltend gemacht werden.

Teaser NULL
Volltext

Unterhalt bei einer im Ausland lebenden Person einzufordern ist mit verschiedenen Problematiken verbunden, unter anderem muss geklärt werden wie sich die dortigen Einkommensverhältnisse und Lebenskosten auf die Höhe des Unterhaltes auswirken. Des Weiteren haben deutsche Gerichte im Ausland keine Weisungsbefugnis. Ein Anliegen muss deshalb in das entsprechende Land weitergeleitet werden.

Es gibt internationale Übereinkommen, die internationale Unterhaltsangelegenheiten vereinfachen sollen. Zuständig sind in nahezu allen Ländern zentrale Behörden. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Justiz.

Die Antragstellung aber erfolgt über das für den Wohnsitz der antragsstellenden Person zuständige Amtsgericht am Sitz eines Oberlandesgerichts. Das Amtsgericht informiert und berät, welche Möglichkeiten zur Beitreibung von Unterhalt im Ausland bestehen und welche Unterlagen hierfür erforderlich sind. Nachdem der Antrag vollständig beim Amtsgericht eingereicht wurde, leitet es diesen nach einer Prüfung an das Bundesamt für Justiz weiter. Das Bundesamt für Justiz wird als zentrale Behörde nach dem AUG tätig. Es korrespondiert während des gesamten Verfahrens mit den zuständigen Stellen im Ausland und leitet Ihr Anliegen dorthin weiter.

Die Antragstellung erfolgt über ein Formblatt, welches Sie über das Amtsgericht erhalten und welchem alle notwendigen Unterlagen beigelegt werden, aus denen sich Ihr Anspruch auf Unterhalt ableiten lässt. Für Kindesunterhalt benötigen Sie insbesondere die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie den Unterhaltstitel in vollstreckbarer Ausfertigung. Das Amtsgericht leitet Ihr Anliegen dann an das Bundesamt für Justiz weiter. Von dort geht der Antrag zur Vollstreckung des Unterhalts an die jeweilige zentrale Behörde des ausländischen Staates.

Generell gilt aber: Sie können die Beistandschaft ansprechen und bitten, den Unterhalt gegen den im Ausland lebenden Elternteil geltend zu machen. Nach § 1712 Abs. 1 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: BGB) gehört die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu den Aufgaben des Jugendamts als Beistand. Dabei handelt der Beistand als gesetzlicher Vertreter des unterhaltsberechtigten Kindes und ist somit befugt, die im Rahmen der grenzüberschreitenden Unterhaltsrealisierung vorgesehenen Antragsformulare auszufüllen und beim Vorprüfungsgericht einzureichen.

Das Jugendamt kann auch tätig werden, wenn es Unterhaltsvorschuss gezahlt hat und den Unterhaltsschuldner im Ausland


Unterlagen
  • Siehe § 8 Absatz 2 AUG sowie
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Voraussetzungen

Unterhaltspflichtige Person lebt im Ausland.

Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge
Öffnungszeiten

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt beistandschaften@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Kindesunterhalt
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Trennung mit Kind
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Jugendamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz Bund
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte Unterhaltsvorschuss: OZG-Leistung Kindesunterhalt: Leika-Leistung Unterhaltsansprüche gegenüber im Ausland lebenden Personen
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10034
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.04.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.08.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 01.06.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.09.2021 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.01.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit