Leika

#LeiKa-ID 4616
Daten Leika Referenz abschrBeglaub0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 05.04.2022 13:33:13
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) [http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__34.html]
Gesetze Verwaltungsverfahrensgesetz
Gesetzeskürzel VwVfG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Unterschriften Beglaubigung
LeiKa-ID 99014007035000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext NULL
Teaser NULL
Volltext

Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Dokument Ihre eigene Unterschrift ist.

Wir beglaubigen Ihre Unterschrift auf

  • Dokumenten, die Sie bei einer deutschen Behörde vorlegen müssen,
  • Dokumenten, die Sie wegen eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift bei einer anderen Stelle vorlegen müssen.

Wir können nur amtliche Beglaubigungen ausstellen, keine öffentlichen Beglaubigungen. Wenn Sie eine öffentliche Beglaubigung benötigen, wenden Sie sich bitte an ein Notariat. Notariate in Berlin finden Sie zum Beispiel bei der Notarkammer.

Unterlagen

  • Das Dokument, auf dem die Unterschrift beglaubigt werden soll
  • Ausweis-Dokument: zum Beispiel Ihr Personalausweis oder Ihr Reisepass

Voraussetzungen

  • Zur Vorlage bei einer Behörde oder aufgrund einer Vorschrift

Das Dokument, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll, müssen Sie vorlegen

  1. bei einer deutschen Behörde oder
  2. bei einer anderen Stelle, bei der Sie vorlegen müssen es aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Vorschrift.

  • Ausgeschlossen von einer Beglaubigung

  1. Auf manchen Dokumenten dürfen wir Ihre Unterschrift nicht beglaubigen, zum Beispiel
  2. auf Dokumenten in fremder Sprache,
  3. auf Verträgen,
  4. wenn bei der Unterschrift kein Text steht,
  5. auf Dokumenten, die eine besondere Form der Beglaubigung brauchen, beispielsweise bei diesen Themen: Grundstücke, Einträge ins Handelsregister oder ins Vereinsregister, Familienrecht und Erbrecht, Vorsorgevollmachten; mehr zu diesem Thema: Vorsorgevollmachten.

  • Persönliches Erscheinen

Ihre Unterschrift können nur Sie persönlich bei uns beglaubigen lassen.

Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

In FormSolutions nichts gefunden

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!


Text von: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/leistung/BE/L100108_158142/11

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Beglaubigungen
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Querschnitt Bürger
Themenfeld Querschnitt
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern, Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10614
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit