Leika

#LeiKa-ID 4621
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 01.03.2022 08:13:36
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Gesetze Jugendarbeitsschutzgesetz
Gesetzeskürzel JArbSchG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Untersuchungsberechtigungsschein
LeiKa-ID 99068007000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und arbeiten gehen wollen (z.B. eine Ausbildung beginnen möchten), müssen Sie vorher ärztlich untersucht werden. Für diese Untersuchung müssen Sie im Bürgerbüro einen "Untersuchungsberechtigungsschein" beantragen.
Begriffe Im Kontext UBS, Selbstbeteiligung, Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Arztkonsultation, medizinische Untersuchung, Versicherungsanspruch, Gesundheitswesen, Vorsorgeuntersuchung, Diagnose, Behandlungsberechtigung, Studienanfang, Lehrbeginn, Ausbildungsstart, Semesterstart, Schulbeginn, Lehrzeitbeginn, Bildungseintritt, Ausbildungsauftakt, Bildungsanfang, Schuljahresbeginn
Informationen Kurztext

Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung)

  • Für die Untersuchung wird ein Untersuchungsberechtigungsschein benötigt, der bei der Gemeinde am Wohnort beantragt werden kann (Bürgerbüro) oder online unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/. Hierfür wird die e-ID Funktion des Personalausweises und die AusweisApp2 benötigt.
  • Für die Untersuchung hat die junge Person freie Arztwahl
  • Nach Beschäftigungsbeginn folgt zwischen dem zehnten und zwölften Monat die erste Nachuntersuchung, sofern die junge Person weiterhin unter 18 ist
Teaser NULL
Volltext

Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein bei der Gemeinde beantragen. 

Durch die Untersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein.

Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen).

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem Arzt aushändigen, damit dieser die Untersuchungskosten erstattet bekommt.

Unterlagen

Unterlagen, die Sie benötigen:

  • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion

Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:

  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID
  • Erhebungsbogen

Voraussetzungen NULL
Kosten Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei.
Verfahrensablauf

Beantragung online:

Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. 

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich):

Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins

Ärztliche Untersuchung:

Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller.

Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor.

Bearbeitungsdauer Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!


Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99068007000000

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Untersuchungsberechtigungsschein
Status online
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Berufsausbildung
Themenfeld Bildung
Online Dienste OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bundesministerium für Arbeit und Soziales
OZG Umsetzungsprojekte Untersuchungsberechtigungsschein (UBS): OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10329
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.05.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.02.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 01.04.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 01.09.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.12.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung nicht vorgesehen
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder nicht vorgesehen
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess nicht vorgesehen
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder nicht vorgesehen
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess nicht vorgesehen