| #LeiKa-ID | 4621 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 01.03.2022 08:13:36 |
| LeiKa Typ | 2/3 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) |
| Gesetze | Jugendarbeitsschutzgesetz |
| Gesetzeskürzel | JArbSchG |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Untersuchungsberechtigungsschein |
| LeiKa-ID | 99068007000000 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und arbeiten gehen wollen (z.B. eine Ausbildung beginnen möchten), müssen Sie vorher ärztlich untersucht werden. Für diese Untersuchung müssen Sie im Bürgerbüro einen "Untersuchungsberechtigungsschein" beantragen. |
| Begriffe Im Kontext | UBS, Selbstbeteiligung, Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung, Arztkonsultation, medizinische Untersuchung, Versicherungsanspruch, Gesundheitswesen, Vorsorgeuntersuchung, Diagnose, Behandlungsberechtigung, Studienanfang, Lehrbeginn, Ausbildungsstart, Semesterstart, Schulbeginn, Lehrzeitbeginn, Bildungseintritt, Ausbildungsauftakt, Bildungsanfang, Schuljahresbeginn |
| Informationen Kurztext | Jugendliche (15 bis einschließlich 17 Jahre), die in das Berufsleben einsteigen, müssen vor Beginn der Beschäftigung ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung)
|
| Teaser | NULL |
| Volltext | Wenn Sie noch keine 18 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten (z.B. eine Ausbildung), müssen Sie zunächst ärztlich untersucht werden (Erstuntersuchung). Dafür müssen Sie zunächst einen Untersuchungsberechtigungsschein bei der Gemeinde beantragen. Durch die Untersuchung soll verhindert werden, dass Sie durch die Beschäftigung gesundheitlich oder entwicklungsmäßig gefährdet werden. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vor Beschäftigungsbeginn vorlegen. Zum Beschäftigungsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 14 Monate sein. Zwischen dem zehnten und zwölften Monat nach Aufnahme der Beschäftigung müssen Sie sich einer ersten Nachuntersuchung unterziehen und die Bescheinigung hierüber erneut Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Nachuntersuchung soll feststellen, ob sich die Beschäftigung auf Ihre Gesundheit ausgewirkt hat. Die Nachuntersuchung kann dann nach Ablauf jeden weiteren Jahres freiwillig wiederholt werden bis Sie 18 Jahre alt sind (weitere Nachuntersuchungen). Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit arbeiten (maximal 2 Monate). Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schülerpraktikum. Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen den Untersuchungsberechtigungsschein beantragen und Ihrem Arzt aushändigen, damit dieser die Untersuchungskosten erstattet bekommt. |
| Unterlagen | Unterlagen, die Sie benötigen:
Unterlagen, die Sie zur Vorlage beim Arzt oder der Ärztin erhalten:
|
| Voraussetzungen | NULL |
| Kosten | Die Ausstellung des Untersuchungsberechtigungsscheins ist gebührenfrei. |
| Verfahrensablauf | Beantragung online: Rufen Sie den Online-Antrag unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ auf, melden Sie sich mit Ihrem Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion an und geben Sie die weiteren Daten ein. Nach dem Absenden erhalten Sie innerhalb weniger Sekunden den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) mit der sogenannten UBS-ID sowie den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins. Beide Dokumente können gespeichert und ausgedruckt werden. Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich): Gehen Sie zu Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder vereinbaren Sie einen Termin für die Ausgabe des Untersuchungsberechtigungsscheins. Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins Ärztliche Untersuchung: Sie dürfen selbst entscheiden, von welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie sich untersuchen lassen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Zeigen Sie in der Arztpraxis Ihre UBS-ID (Handy oder UBS-Ausdruck) vor. Zusätzlich empfehlen wir, den Erhebungsbogen zur Erstuntersuchung auszudrucken, von der erziehungsberechtigten Person auszufüllen und unterschreiben zu lassen, damit Sie ihn bei der ärztlichen Untersuchung vorlegen können. Dann geht es bei der Untersuchung schneller. Nach der Untersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese legen Sie Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vor. |
| Bearbeitungsdauer | Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt. |
| Fristen | NULL |
| Formulare | NULL |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen! Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99068007000000 |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke |
| Öffnungszeiten | Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | buergerbuero@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-1777 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Untersuchungsberechtigungsschein |
| Status | online |
| Priorität | 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Berufsausbildung |
| Themenfeld | Bildung |
| Online Dienste | OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein (Reifegrad: 2) |
| Zustaendigkeiten | Land, Kommunal |
| Fachlichkeiten | Einwohner- und Meldeamt |
| Regelungskompetenz | Bund, Land |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bundesministerium für Arbeit und Soziales |
| OZG Umsetzungsprojekte | Untersuchungsberechtigungsschein (UBS): OZG-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein: Leika-Leistung Untersuchungsberechtigungsschein |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10329 |
| Umsetzungsstatus NRW | Konzeption NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.05.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.02.2021 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 01.04.2022 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 01.09.2022 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.10.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | 01.12.2022 00:00:00 |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | nicht vorgesehen |