Leika

#LeiKa-ID 4646
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 23.06.2021 13:11:54
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 69 Gewerbeordnung (GewO) 

§§ 64 bis 68 GewO

Gesetze Gewerbeordnung
Gesetzeskürzel GewO
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Veranstaltung
LeiKa-ID 99050032000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Volksfeste und Märkte müssen vom Ordnungsamt genehmigt werden.

Begriffe Im Kontext Trödelmarkt, Volksfeste, Spezialmärkte, Genehmigung
Informationen Kurztext

Die Durchführung von Veranstaltungen wie Spezialmärkten, Jahrmärkten und Volksfesten muss vom Veranstalter beantragt werden. Es erfolgt dann die Festsetzung vom Ordnungsamt.

Teaser NULL
Volltext

Veranstaltungen wie Spezialmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste müssen vom Veranstalter beantragt und vom Ordnungsamt nach der Gewerbeordnung festgesetzt werden. Hierzu zählen auch Trödelmärkte, Second-Hand-Verkäufe, Weihnachtsmärkte und ähnliche Veranstaltungen. Dann sind die Veranstalter und Aussteller von einigen gesetzlichen Beschränkungen befreit, wie z.B. Ladenschlussgesetz, Arbeitszeitgesetz und Gewerbeanzeige. Sollen z.B. an einem Sonntag auf einer Veranstaltung Gegenstände verkauft werden, so bedarf es zwingend einer Festsetzung. Mit der Festsetzung erwächst dem Veranstalter auch eine Durchführungsverpflichtung. Den Antrag und weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Sachbearbeitern der Gewerbeabteilung.

Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind von Fall zu Fall zum Teil sehr unterschiedlich. Daher ist es ratsam in einem persönlichen Gespräch alle Einzelheiten betreffend der Gaststättenerlaubnis zu erörtern. Zur Vorbereitung kann das angebotene Antragsformular vorab ausgefüllt und mitgebracht werden.

Benötigte Unterlagen:

  • Gewerbeanzeige gem. § 14 GewO bei einer GmbH mit HR B-Auszug
  • Führungszeugnis Belegart O
  • Gewerbezentralregisterauszug Belegart 9 (bei GmbH vom Geschäftsführer und der GmbH)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Steueramt (bei einer GmbH nur von der GmbH)
  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes (bei einer GmbH nur von der GmbH)
  • Händler- und Warenverzeichnis
  • Mietvertrag

Bei Veranstaltungen von Vereinen müssen andere Unterlagen vorgelegt werden. Bitte klären Sie dies vorab mit den Mitarbeitenden der Gewerbeabteilung.

Voraussetzungen NULL
Kosten 180 bis 500 €, je nach Veranstaltung und Häufigkeit
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt gewerbe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Wochen- und Spezialmärkte
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Veranstaltungen
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10350
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit