Leika

#LeiKa-ID 4652
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 23.06.2021 13:11:54
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 69 Gewerbeordnung (GewO)
Gesetze Gewerbeordnung
Gesetzeskürzel GewO
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Veranstaltung Festsetzung
LeiKa-ID 99050032002000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wer gewerbsmäßig Marktveranstaltungen wie Jahrmärkte, Spezialmärkte oder sonstige gewerbliche Verkaufsveranstaltungen wie beispielsweise Trödelmärkte oder Volksfeste organisiert und durchführt, kann hierfür eine Festsetzung der Veranstaltung gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) beantragen.

Begriffe Im Kontext Trödelmarkt, Büchermarkt, Modellspielzeugmarkt, Jahrmarkt, Weihnachtsmarkt, Schützenfest
Informationen Kurztext

Die Festsetzung hat zur Folge, dass die Veranstaltung unter bestimmten Vergünstigungen (Privilegien) durchgeführt werden kann. Diese Privilegien werden als Marktprivilegien bezeichnet. Diese sogenannten Marktprivilegien stellen von bestimmten Ver- und Geboten sowie sonstigen Beschränkungen für die festgesetzte Veranstaltung frei. Beispiele für Marktprivilegien sind:

  • Die Freistellung von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, welches den Warenvertrieb an Sonn- und Feiertagen verbietet. Durch die Festsetzung können Märkte und sonstige Verkaufsveranstaltungen auch an Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.
  • Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.
Teaser NULL
Volltext

Volksfeste (§ 60 b GewO)
Volksfeste sind im Brauchtum verankerte regional typische Feste, die meistens eine sehr lange Tradition besitzen. Im Unterschied zu Stadtfesten und anderen Großveranstaltungen wird das Erscheinungsbild eines Volksfestes von den zum Teil riesigen Fahrgeschäften geprägt. Sie werden, wie auch die vielen anderen Attraktionen – von der Würstchenbude über die Festzelte – von den Schaustellern betrieben.
Beispiele für Volksfeste in Hilden sind z.B. die Schützenfeste oder das Itterfest.

Spezialmärkte (§ 68 Abs. 1 GewO)
Spezialmärkte sind dadurch gekennzeichnet, dass nur ganz bestimmte Waren feilgeboten werden. Zulässig sind z. B. Warenkategorien wie Möbel, Münzen, Töpferwaren, Kleinvieh oder Einrichtungsgegenstände. Auf den Spezialmärkten dürfen auch unterhaltende Tätigkeiten, wie z. B. Ritterspiele, angeboten werden.
Beispiele für Spezialmärkte in Hilden sind z.B. der Antik- und Trödelmarkt, der Büchermarkt, der Fabry-Markt, der Modelspielzeugmarkt, der 2nd Hand § Lifestyle Markt, der Weihnachtsmarkt oder auch das Winterdorf.

Jahrmärkte (§ 68 abs. 2 GewO)
Das Wort „Jahrmarkt“ drückt aus, dass sie meist lediglich einmal im Jahr stattfinden. Jahrmärkte werden deshalb oft an einem kirchlichen Feiertag oder dem Festtag eines im Ort stark verehrten Heiligen gehalten, so wie beispielsweise Oster-, Pfingst- oder Weihnachtsmärkte bzw. das Annafest. Vereinzelt gibt es auch heute noch saison- oder produktbedingte Jahrmärkte, so wie beispielsweise Holz-, Pferde- oder Weinmärkte. Jahrmärkte hingegen sind ebenfalls Spezialmärkte, unterscheiden sich jedoch durch das breitere Warenangebot. Jahrmärkte sind z. B. Weihnachtsmärkte, Oktoberfeste und Mittelalterveranstaltungen.
Beispiele für Jahrmärkte in Hilden sind z.B. die Trödelmärkte.

Unterlagen

ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Voraussetzungen NULL
Kosten

Volksfeste:

  • 450,00 € erstmalige Festsetzung innerhalb eines Jahres
  • 180,00 € jede weitere Veranstaltung im laufenden Jahr, des gleichen Veranstalters

Spezialmärkte:

  • 500,00 € erstmalige Festsetzung innerhalb eines Jahres
  • 180,00 € jede weitere Veranstaltung im laufenden Jahr, des gleichen Veranstalters

Jahrmärkte:

  • 450,00 € erstmalige Festsetzung innerhalb eines Jahres
  • 180,00 € jede weitere Veranstaltung im laufenden Jahr, des gleichen Veranstalters

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Der vollständige Antrag muss vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin beim Ordnungsamt vorliegen.

Formulare

  • Antrag Volksfest
  • Antrag Spezialmarkt
  • Antrag Jahrmarkt

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt gewerbe@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1323
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen ja
Ansprechpartner im Portal anzeigen ja
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Wochen- und Spezialmärkte
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Veranstaltungen
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Gewerbeamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter Wirtschaftsserviceportal - 1. Digitalisierungsstraße (Start: 1.7.2020)
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Veranstaltungserlaubnis: OZG-Leistung Wochen- und Spezialmärkte: Leika-Leistung Veranstaltung Festsetzung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10350
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.07.2020 00:00:00
Konzeption NRW 28.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 15.10.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 10.01.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 10.01.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit