Leika

#LeiKa-ID 4691
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 15:06:52
LeiKa Typ 1
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage Informationsfreiheitsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetze

Informationsfreiheitsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen

Gesetzeskürzel IFG NRW
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
LeiKa-ID nicht im LeiKa
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Jede natürliche Person hat grundsätzlich das Recht auf freien Zugang zu Informationen, die bei der Stadt Hilden vorhanden sind.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Das Informationsfreiheitsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) legt die Voraussetzungen und das Verfahren zum Informationszugang fest.

Teaser NULL
Volltext

Besondere Rechtsvorschriften über den Zugang zu amtlichen Informationen gehen den Vorschriften des IFG NRW vor. Insbesondere richtet sich ein Anspruch auf Zugang zu eigenen personenbezogenen Daten nach der Datenschutz-Grundverordung und dem Datenschutzgesetz NRW.

Jede natürliche Person hat nach Maßgabe des IFG NRW Anspruch auf Zugang zu den vorhandenen amtlichen Informationen. Die Informationen werden nur auf Antrag gewährt. Ein rechtliches oder berechtigtes Interesse muss nachgewiesen werden. Die Informationsfreiheit wird als Bürgerrecht allein um ihrer selbst Willen gewährt.
Der Antrag muss aber hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen kann jedoch nicht uneingeschränkt gelten. Einschränkungen ergeben sich insbesondere aus den Rechten Betroffener. Auch öffentliche Interessen können dem Informationsanspruch entgegenstehen. Das IFG NRW enthält einen Katalog von Tatbeständen, die einem Informationszugang ausschließen. Ob solche Tatbestände erfüllt sind, wird in dem Verfahren nach dem IFG NRW geprüft.

Die Ablehnung eines Antrages oder die Beschränkung des beantragten Zugangs zu einer Information ist schriftlich zu erteilen und zu begründen. Bei einer mündlichen Antragstellung gilt die Schriftform nur auf ausdrückliches Verlangen des Antragstellenden. Wird ein Antrag abgelehnt, kann dagegen vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden. Zudem hat jeder das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen.

Unterlagen NULL
Voraussetzungen NULL
Kosten

Die Gebühren für den Informationszugang nach dem IFG NRW richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Informationszugang ist an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Hilden zu richten. Für die Gewährung des Informationszugangs können Gebühren anfallen. Die inhaltliche Richtigkeit der Information wird im Rahmen der Informationserteilung nicht überprüft.

Bearbeitungsdauer

Über Ihren Antrag wird in der Regel unverzüglich, spätestens nach einem Monat, entschieden.

Fristen NULL
Formulare Formloser Antrag
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet I-30 Amt für Recht und Vergaben
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt datenschutz@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt NULL
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Datenauskunft und Akteneinsicht
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Querschnitt Bürger
Themenfeld Querschnitt
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Land, Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt, Landschaftsverbände, Ausländerbehörde, Amt des Oberbürgermeisters
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10116
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit