Leika

#LeiKa-ID 4705
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 22.04.2022 10:16:31
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

  • Vergnügungssteuersatzung
  • Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
  • Abgabenordnung

Gesetze

Vergnügungssteuersatzung, KAG, AO

Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Vergnügungsteuer
LeiKa-ID 99102034000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Für Veranstaltungen und ausgewählte Vergnügen ist in Hilden eine Steuer zu zahlen.
Begriffe Im Kontext Spielgerät, Spielgeräte, Automatensteuer, Spielgerät mit und ohne Gewinnmöglichkeit, Automatensteuer, Steuer für Veranstaltungen
Informationen Kurztext

Für diverse Veranstaltungen / Vergnügen im Gebiet der Stadt Hilden wird eine Steuer erhoben.

Teaser NULL
Volltext

Folgende Veranstaltungen / Vergnügen unterliegen im Gebiet der Stadt Hilden der Vergnügungssteuer:

  • Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
  • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
  • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern - auch in Kabinen -
  • Sex- und Erotikmessen
  • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen
  • das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jedermann zugänglichen Orten.

Als Spielapparate gelten auch Personal-Computer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden. Kicker (Tischfußballspiele), Flipper und Fahrsimulatoren zählen zu den Unterhaltungsautomaten und unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht.

Die anerkannten Sportarten Darts und Billard unterliegen nicht der Steuerpflicht.

Steuerpflichtig ist der Unternehmer der Veranstaltung (Veranstalter). Bei der Aufstellung von Spiel- oder ähnlichen Apparaten ist dies der Halter der Apparate (Aufsteller).

Die Steuerpflicht beginnt mit der Aufstellung des Apparats / der Apparate oder mit Abschluss der Veranstaltung.

Der Aufsteller bzw. die Aufstellerin hat die erstmalige Aufstellung eines Apparats sowie jede Änderung hinsichtlich Art und Anzahl der Apparate an einem Aufstellungsort bis zum 7. Werktag des folgenden Kalendermonats schriftlich dem Amt für Finanzservice, Sachgebiet Steuern und Abgaben, anzuzeigen.

Bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit ist der Steuerschuldner verpflichtet, bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahrs der Stadt Hilden eine Steuererklärung für jeden Abrechnungszeitraum (ein Kalendermonat) getrennt nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen. Bei der Besteuerung nach den Spieleinsätzen sind den Steuererklärungen Zählwerk-Ausdrucke für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (ein Kalendermonat) beizufügen, die als Angaben u. a. Geräteart, Gerätetyp, Gerätenummer, die fortlaufende Nummer des Zählwerkausdrucks enthalten müssen.

Einmalige Tanzveranstaltungen gewerblicher Art müssen spätestens zwei Wochen vor deren Beginn bei der Stadt angemeldet werden. Bei mehreren aufeinander folgenden oder regelmäßig stattfindenden Tanzveranstaltungen eines Veranstalters am selben Veranstaltungsort ist eine einmalige Anmeldung ausreichend.

Unterlagen
  • Vergnügungssteuererklärung auf amtlichen Vordruck
  • Zusammenfassende Aufstellung der ausgelesenen Apparate
  • Auslesestreifen zur eingereichten Vergnügungssteuererklärung

Voraussetzungen NULL
Kosten

Steuersätze beim Aufstellen von Apparaten seit dem 01.01.2026:

In Spielhallen

  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit: 7,5% des Spieleinsatzes
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 80,00 € / Monat

Sonstige Aufstellorte

  • Apparate mit Gewinnmöglichkeit: 7,5% des Spieleinsatzes
  • Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 55,00 € / Monat

Die Steuersätze / -beträge für weitere Vergnügen / Veranstaltungen können der Vergnügungssteuersatzung entnommen werden.
Die Vergnügungssteuer wird mittels Bescheid festgesetzt, die Fälligkeiten sind dem jeweiligen Leistungsgebot zu entnehmen.

Verfahrensablauf

Steuererklärungen sind bis zum 15. Tag nach Ablauf eines Quartals aufgeteilt nach Abrechnungszeiträumen (Kalendermonat) auf den amtlichen Vordrucken unterschrieben einzureichen.
Änderungsanzeigen sind bis spätestens bis zum 7. Werktag des folgenden Monats schriftlich mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen
  • Steuererklärungen je Quartal bis zum 15. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres
  • Änderungsanzeigen sind bis spätestens bis zum 7. Werktag des folgenden Monats schriftlich mitzuteilen.
Formulare
  • Steuererklärung Gewinnspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten pro Quartal
  • Anlage zur Steuererklärung pro Quartal 2022
  • SEPA-Mandat
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-20.2 Amt für Finanzservice - Steuern und Abgaben
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 bis 18:00 Uhr

Telefonische Sprechzeiten
Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt steueramt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85620
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Vergnügungsteuer
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Steuern & Abgaben
Themenfeld Steuern & Zoll
Online Dienste OZG-Leistung Vergnügungsteuer: Leika-Leistung Vergnügungsteuer (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Vergnügungsteuer: Leika-Leistung Vergnügungsteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Vergnügungsteuer: Leika-Leistung Vergnügungsteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Vergnügungsteuer: Leika-Leistung Vergnügungsteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Vergnügungsteuer: Leika-Leistung Vergnügungsteuer (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Vergnügungsteuer: Leika-Leistung Vergnügungsteuer (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Vergnügungsteuer: Leika-Leistung Vergnügungsteuer (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Vergnügungsteuer: Leika-Leistung Vergnügungsteuer (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Vergnügungsteuer: Leika-Leistung Vergnügungsteuer (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Stadtkasse, Steueramt
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte Kommunale Steuern: OZG-Leistung Vergnügungsteuer: Leika-Leistung Vergnügungsteuer
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitales Bürgerbüro Paderborn
OZG-ID 10377
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.07.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.02.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 01.05.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 01.07.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.09.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.09.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit