Leika

#LeiKa-ID 4788
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 15:13:32
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Verwendung des kommunalen Wappens
LeiKa-ID 99062002000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Grundsätzlich darf das Wappen der Stadt Hilden nur von der Stadt selbst verwendet werden, daher benötigen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie das Wappen der Stadt Hilden verwenden wollen.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Wenn Sie das Wappen oder die Fahne der Stadt Hilden verwenden möchten, müssen Sie vorher die Genehmigung bei der Stadt beantragen.

Teaser NULL
Volltext

Grundsätzlich darf das Wappen der Stadt Hilden nur von der Stadt selbst verwendet werden. Allerdings dürfen das Wappen und die Fahnen der Stadt Hilden durch eine Genehmigung der Stadt auch von Dritten verwendet werden.
Die Genehmigung zur Verwendung der Wappen oder Fahnen der Stadt Hilden ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zu erteilen. 

  • Es muss ausgeschlossen werden, dass durch die Verwendung des Wappens eine Verwechslungsgefahr mit städtischen Dienststellen und auch jeder Anschein eines amtlichen Charakters entsteht.
  • Weiterhin wird die Genehmigung nur erteilt, wenn nicht zu befürchten ist, dass dadurch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) entstehen könnte.
  • Die Genehmigung zur Verwendung des Wappens der Stadt Hilden ist nicht möglich, wenn das Wappen zu Reklamezwecken oder ausschließlich kommerziellen Zwecken dienen soll.
  • Die Genehmigung ist z. B. auch für das Ziehen einer Kopie von einer Internetseite erforderlich.

Bei der Erteilung der Genehmigung für die Verwendung des Wappens im kunstgewerblichen Bereich wird großzügig verfahren. Die Fraktionen im Rat der Stadt Hilden und die Parteien, aus denen sich die Ratsfraktionen bilden, dürfen das Stadtwappen unter Beachtung der „Richtlinien für die Verwendung des Wappens der Stadt Hilden“ führen.

Unterlagen NULL
Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Verwendung des Wappens beim Bürgermeisterbüro der Stadt Hilden, Am Rathaus 1 in 40721 Hilden oder per Mail beim Bürgermeisterbüro .
Sollten keine Gründe gegen die Verwendung sprechen, erhalten Sie vom Bürgermeisterbüro die Genehmigung.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Die Genehmigung muss vor der Verwendung des Wappens oder der Fahne beantragt werden.

Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Die Stadt Hilden regelt die Nutzung einschließlich der Genehmigung von Wappen durch die „Richtlinie für die Verwendung des Wappens der Stadt Hilden.“

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet I-01 Bürgermeisterbüro
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergermeisterbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1103
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Verwendungsgenehmigung für Hoheitszeichen
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Veranstaltung durchführen
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Land, Kommunal
Fachlichkeiten
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10555
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit