Leika

#LeiKa-ID 4849
Daten Leika Referenz Bauleitplanung0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 11.02.2022 09:57:22
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 10 i.V.m. 10 a Absatz 2 Baugesetzbuch
Gesetze Baugesetzbuch
Gesetzeskürzel BauGB
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Vorhaben- und Erschließungsplan
LeiKa-ID 99012017000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Jedermann hat das Recht, in den Vorhaben- und Erschließungsplan einzusehen.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Ihn kann jedermann einsehen; dasselbe gilt für seine Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung.

Teaser NULL
Volltext

Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§ 12 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch).
In dem Plan sind die Details des Vorhabens und der zugehörigen Erschließungsmaßnahmen festgelegt, zu dessen Realisierung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.
In die relevanten Unterlagen (Vorhaben- und Erschließungsplan, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Begründung des Bebauungsplans und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und über die Gründe, aus denen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde) kann jedermann Einsicht nehmen (§ 10 Abs.3 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB).

Unterlagen

Angabe der Nummer oder der Bezeichnung des betreffenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Voraussetzungen

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan muss in der Fassung, die er endgültig erhalten hat, bekannt gemacht worden sein.

Kosten

Die Einsichtnahme ist kostenfrei (es können jedoch Kosten erhoben werden, falls z.B. Ablichtungen von den Unterlagen gewünscht werden: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung).

Verfahrensablauf

Nach Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann sich jeder Bürger an die Stelle wenden, die in der Bekanntmachung genannt ist, um in den Plan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen Einsicht zu nehmen.

Bearbeitungsdauer

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die sonstigen bereitzuhaltenden Unterlagen müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein bzw. innerhalb angemessener Zeit herbeigeschafft werden. Dabei kann die Einsichtnahme jedoch grundsätzlich auf die Dienststunden der Behörde oder falls Abweichungen bestehen auf die Besuchsstunden beschränkt werden.

Fristen

Die Unterlagen müssen ständig, d. h. während seiner gesamten Geltungsdauer, aber auch noch nach seiner Aufhebung, bereitgehalten werden.

Formulare

Formloser Antrag des Bürgers.

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-61.1 Planungs- und Vermessungsamt - Planung
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt planung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet: Leika-Leistung Vorhaben- und Erschließungsplan (Reifegrad: 1)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10734
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit