| #LeiKa-ID | 4851 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 11.05.2022 12:37:47 |
| LeiKa Typ | 2/3 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | Baugesetzbuch (BauGB) und Denkmalschutzgesetz (DSchG): |
| Gesetze | Baugesetzbuch, Denkmalschutzgesetz |
| Gesetzeskürzel | BauGB, DSchG |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | 1 |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Vorkaufsrecht der Gemeinde |
| LeiKa-ID | 99012038000000 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass nur sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. |
| Begriffe Im Kontext | Gemeindliches Vorkaufsrecht, Ausschluss und Abwendung des Vorkaufsrechts, Negativbescheid, Negativattest, Grundstückskaufvertrag, Ausübung zu Gunsten eines Dritten, Vorkaufsrechtsverzichtserklärung, Liegenschaften |
| Informationen Kurztext | Der Gemeinde steht unter bestimmten Bedingungen beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu. |
| Teaser | NULL |
| Volltext | Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde nach dem Baugesetzbuch unter bestimmten Voraussetzungen, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen. Das Vorkaufsrecht gemäß BauGB darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Das gemeindliche Vorkaufsrecht nach dem Denkmalschutzgesetz ermöglicht es der Gemeinde unter bestimmten Voraussetzungen , Grundstücke zu erwerben, auf oder in denen sich eingetragene Denkmäler oder ortsfeste Bodendenkmäler befinden. Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden. |
| Unterlagen | Der Verkäufer oder der Käufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrages unverzüglich mitzuteilen, damit sie entscheiden kann, ob sie das Vorkaufsrecht ausübt. |
| Voraussetzungen | Es erfolgt ein Grundstückskauf. Der Kauf ist der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen. Ohne eine Anzeige beginnt die Frist von drei Monaten, die der Gemeinde eingeräumt ist, um das Vorkaufsrecht auszuüben, nicht zu laufen. Macht die Gemeinde von einem ihr zustehenden Vorkaufsrecht gemäß BauGB Gebrauch und liegt auch kein Ausschlussgrund vor bzw. wird es nicht abgewendet, so tritt die Gemeinde an Stelle des Käufers in den Kaufvertrag ein; sofern sie das Recht zu Gunsten eines Dritten ausübt, tritt dieser in den Kaufvertrag ein. Das Vorkaufsrecht nach DSchG kann nur durch die Gemeinde ausgeübt werden. Es ist nicht übertragbar. |
| Kosten | Für Käufer/in und/oder Verkäufer/in fallen Kosten an, wenn sie bei der Gemeinde eine Erklärung beantragen, dass sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. |
| Verfahrensablauf | Der/Die Verkäufer/in oder Käufer/in unterrichtet die Gemeinde über den Inhalt eines Kaufvertrages. |
| Bearbeitungsdauer | Eine Bearbeitungsdauer ist nicht direkt geregelt. Jedoch ergibt sich aus der Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts (s.u.), dass die Gemeinde unverzüglich handeln muss. |
| Fristen | Das Vorkaufsrecht kann nur binnen drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden. |
| Formulare | Die Ausübung des Vorkaufsrechts hat durch einen Verwaltungsakt zu erfolgen. Er wird regelmäßig schriftlich erlassen. |
| Weiterfuehrende Informationen | Der Gemeinde stehen Vorkaufsrechte kraft Gesetz (Allgemeine Vorkaufsrechte) und Vorkaufsrechte aufgrund von Satzungen (Besondere Vorkaufsrechte) zu. Beide Arten stehen gleichberechtigt nebeneinander. |
| Hinweise und Besonderheiten | Das Vorkaufsrecht ist in mehreren Fällen ausgeschlossen, z.B. bei einem Verkauf an Ehegatten / Verwandte / Verschwägerte / eingetragene Lebenspartner oder wenn das Grundstück dem Bebauungsplan entsprechend bebaut und genutzt wird. Auch kann das Vorkaufsrecht durch den/die Käufer/in abgewendet werden, etwa wenn er/sie
Kann eine Gefahr für den Bestand oder die Gestalt eines Denkmals nach DSchG auf andere Weise nicht nachhaltig abgewehrt werden, so ist die Enteignung zugunsten des Landes oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts zulässig. Zugunsten einer juristischen Person des Privatrechts ist die Enteignung dann zulässig, wenn die dauernde Erhaltung des Denkmals zu den satzungsmäßigen Aufgaben der juristischen Person gehört und bei Berücksichtigung aller Umstände gesichert erscheint. |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | IV-61.2 Planungs- und Vermessungsamt - Vermessung und Liegenschaften |
| Öffnungszeiten | Montag 8:00 - 12:00 Uhr |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | vermessung@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | +49 2103 72-601 |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW |
| Lage | Hausbau & Immobilienerwerb |
| Themenfeld | Bauen & Wohnen |
| Online Dienste | OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht: Leika-Leistung Vorkaufsrecht der Gemeinde (Reifegrad: 0) |
| Zustaendigkeiten | Kommunal |
| Fachlichkeiten | Umweltamt |
| Regelungskompetenz | Land |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | Untere Naturschutzbehörde |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |
| OZG Umsetzungsprojekte | |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10108 |
| Umsetzungsstatus NRW | |
| Vorbereitung NRW | |
| Konzeption NRW | |
| Umsetzung NRW | |
| Pilotierung NRW | |
| Start Roll-Out NRW | NULL |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |