Leika

#LeiKa-ID 4879
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 09.08.2021 09:54:02
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Vorzeitige Einschulung
LeiKa-ID 99088012000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Informationen zur vorzeitigen Einschulung in der Grundschule

Begriffe Im Kontext Einschulung, Grundschulanmeldung, Schuleingangsuntersuchung, erste Klasse, vorzeitige Einschulung, Kann-Kind, Schuleingangsprüfung, Schulfähigkeit, Schulamt
Informationen Kurztext

  • Kinder, die bis zum 30. September 6 Jahre alt werden, werden zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig und müssen eingeschult werden
  • vorzeitige Einschulung auf Antrag möglich
  • Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Teaser

Sie können eine vorzeitige Einschulung beantragen, wenn Ihr Kind schon vor Beginn der Schulpflicht eingeschult werden soll.

Volltext

Möchten Sie, dass Ihr Kind eingeschult wird, obwohl es nach dem Einschulungsstichtag, dem 30.09., geboren ist? Dann können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen. In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulleitung entscheidet nach eingehender Beratung mit den Eltern unter Berücksichtigung des über die Aufnahme des Kindes. Eine Aufnahme ist immer dann möglich, wenn erwartet werden kann, dass das Kind erfolgreich in der Schule mitarbeiten wird. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht dabei in Nordrhein-Westfalen nicht. Über die Aufnahme an einer Grundschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. Mit der Anmeldung selbst ist Ihr Kind noch nicht in die Schule aufgenommen.

Unterlagen

  • Antrag der Eltern
  • Geburtsurkunde
  • Darüber hinaus kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen

Voraussetzungen

  • Ihr Kind ist am 01.10. des Jahres der geplanten Einschulung noch nicht 6 Jahre alt. Eine Altersbegrenzung nach unten besteht in Nordrhein-Westfalen nicht.
  • Ihr Kind verfügt über einen für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand und ein ausreichend entwickeltes soziales Verhalten.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Zu den bekanntgegebenen Anmeldeterminen für die Grundschulen können Sie unmittelbar in der gewünschten Grundschule auch die vorzeitige Aufnahme Ihres Kindes beantragen. Die Anmeldung erfolgt zusammen mit dem Kind an der gewünschten Grundschule. Wenn sich bei dem Anmeldetermin Hinweise ergeben, dass Ihr Kind nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und somit eine erfolgreiche Mitarbeit in der Schule erheblich gefährdet ist, wird eine Sprachstandsfeststellung nach einem standardisierten Verfahren durchgeführt. Nach der Anmeldung erhalten Sie vom für Sie zuständigen Gesundheitsamt eine Einladung für die Schuleingangsuntersuchung Ihres Kindes. Die Anmeldung zur Grundschule bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Kind auch wirklich aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter nach Abschluss des Anmeldeverfahrens. Kann die Schule nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen, findet ein Auswahlverfahren gemäß § 1 der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) statt. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens erhalten Sie von der Schulleitung eine Mitteilung über die Aufnahme ihres Kindes (Aufnahmebescheid). Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Online-Anmeldung ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme ihres Kindes notwendig ist.

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Schulverwaltung oder von der Grundschule unmittelbar.

Fristen

Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule.

Formulare

Anmeldebogen der jeweiligen Schule

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule
Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Schulverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bildungszugang
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Studium
Themenfeld Bildung
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Schulverwaltungsamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
OZG Umsetzungsprojekte Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung Vorzeitige Einschulung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10746
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.07.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.05.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder nicht vorgesehen
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess nicht vorgesehen
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder Freigegeben
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess nicht vorgesehen