Leika

#LeiKa-ID 4934
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 18.11.2021 14:38:09
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Wahlhelfer Verpflichtung
LeiKa-ID 99128008021000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Begriffe Im Kontext Wahl, Wähler, Wählerin, Wahlhelfer, Wahlhelferin, Verpflichtung, verpflichten, Bundestagswahl, Landtagswahl, Kommunalwahl, Europawahl
Informationen Kurztext

Die Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin ist ein Ehrenamt, zu dem jede wahlberechtigte Person verpflichtet ist.
Eine Ablehnung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit, keine Gesichtsverhüllung.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden folgende Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift; die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Zuständig ist das Wahlamt.

Teaser NULL
Volltext

Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen bzw. Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren und während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

Unterlagen NULL
Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen: Sie sind für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

Kosten NULL
Verfahrensablauf

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab: Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest. Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt wahlamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-404
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1152
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste OZG-Leistung Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung: Leika-Leistung Wahlhelfer Verpflichtung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung: Leika-Leistung Wahlhelfer Verpflichtung (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung: Leika-Leistung Wahlhelfer Verpflichtung (Reifegrad: 4)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte Wahlen: OZG-Leistung Wahlhelferanmeldung und -verpflichtung: Leika-Leistung Wahlhelfer Verpflichtung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Serviceportal Stadt Bielefeld
OZG-ID 10144
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 15.05.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.02.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 16.05.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 03.10.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 07.11.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.12.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit