Leika

#LeiKa-ID 4935
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 20.01.2021 14:21:55
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Wahlschein
LeiKa-ID 99128009000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum wählen oder per Briefwahl an der Wahl teilnehmen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Den Wahlschein muss beantragt werden.

Begriffe Im Kontext Briefwahl, Wahlschein, Wahlraum
Informationen Kurztext
  • Ein Wahlschein kann beantragt werden; danach werden Briefwahlunterlagen per Post zugesandt
  • Stimmabgabe auch vorab direkt in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung möglich
Teaser NULL
Volltext

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können oder möchten jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum ihre Stimme abgeben.
In diesem Fall können Sie einen Wahlschein beantragen. Auf der Wahlbenachrichtigung ist angegeben, wo Sie die Unterlagen für die Briefwahl beantragen.

Bei einem postalischen Versand durch die Stadt erhalten Sie neben dem  Wahlschein die Unterlagen für eine Briefwahl.

Sollten Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme gleich vor Ort abzugeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.

Unterlagen
  • Wahlbenachrichtigung
  • Vollmacht, wenn eine dritte Person den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen soll
Voraussetzungen
  • Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
  • Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten.
Kosten NULL
Verfahrensablauf

Ihren Wahlschein können Sie folgendermaßen beantragen:

  • Sie sprechen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor und holen den Wahlschein dort ab,
  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag verwenden Sie den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • Sie beantragen den Wahlschein auf elektronischem Weg, sofern Ihre Stadt oder Gemeinde ein solches Verfahren anbietet (Online-Antrag, E-Mail),
  • Sie bitten eine Vertretung, der Sie eine schriftliche Vollmacht erteilen, die Unterlagen für Sie abzuholen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Reichen Sie die Wahlunterlagen bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle ein.

Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen

Informationen zu dem Thema Wahlen auf der Internetseite des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweise und Besonderheiten

Die Rücksendung der Wahlunterlagen durch den Wählenden (roter Umschlag) ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland portofrei.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben, darf Ihnen eine andere Person dabei helfen.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33 Amt für Bürgerservice - Wahlen
Öffnungszeiten Die Öffnungszeiten des Wahlamtes werden vor einer anstehenden Wahl jeweils vorab rechtzeitig bekannt gegeben.
Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt wahlamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-404
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1152
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Wahlschein und Briefwahl
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 4), OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wahlschein und Briefwahl: Leika-Leistung Wahlschein (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Wahlamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitales Bürgerbüro Paderborn
OZG-ID 10145
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit