| #LeiKa-ID | 4961 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 09.08.2021 09:54:02 |
| LeiKa Typ | 4 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | NULL |
| Gesetze | NULL |
| Gesetzeskürzel | NULL |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | 1 |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Wechsel in eine andere Schulform |
| LeiKa-ID | 99088013000000 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Informationen zum Wechsel der Schulform |
| Begriffe Im Kontext | Schulberatung, Sekundarstufe I, Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule, Schulamt |
| Informationen Kurztext |
|
| Teaser | Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen. |
| Volltext | Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen. Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse eine Empfehlung für die Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden. Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll. Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen. Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt. In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist. Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter. |
| Unterlagen | Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen. |
| Voraussetzungen |
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| Kosten | keine |
| Verfahrensablauf | Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung an der gewünschten Schule abgeben. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit. Bitte beachten Sie, dass ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist. |
| Bearbeitungsdauer | Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Schulverwaltung oder von der jeweiligen Schule unmittelbar. |
| Fristen | Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen. |
| Formulare | Anmeldebogen der aufnehmenden Schule |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule |
| Öffnungszeiten | Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | Schulverwaltung@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Bildungszugang |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Studium |
| Themenfeld | Bildung |
| Online Dienste | NULL |
| Zustaendigkeiten | Bund, Land, Kommunal |
| Fachlichkeiten | Schulverwaltungsamt, Landschaftsverbände |
| Regelungskompetenz | Bund, Land |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Schule und Bildung |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal |
| Ministerien Land | Ministerium für Schule und Bildung |
| OZG Umsetzungsprojekte | Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung Wechsel in eine andere Schulform |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10746 |
| Umsetzungsstatus NRW | Konzeption NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.03.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.07.2020 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 01.05.2021 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 01.11.2022 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.11.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | nicht vorgesehen |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | Freigegeben |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | nicht vorgesehen |