Leika

#LeiKa-ID 4961
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 09.08.2021 09:54:02
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Wechsel in eine andere Schulform
LeiKa-ID 99088013000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Informationen zum Wechsel der Schulform

Begriffe Im Kontext Schulberatung, Sekundarstufe I, Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule, Schulamt
Informationen Kurztext

  • Wechsel der Schulform unter verschiedenen Voraussetzungen möglich
  • Eltern können Wechsel beantragen
  • Schule kann empfehlen, dass leistungsstarke Schülerinnen und Schüler in eine höhere Schulform wechseln
  • Schülerinnen und Schüler, die nicht erneut dieselbe Klasse wiederholen können und noch schulpflichtig sind, müssen in der Regel in eine niedrigere oder in eine integrierte Schulform wechseln
  • Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter

Teaser

Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie einen Wechsel der Schulform bis zum Ende der Klasse 8 bei der Schule beantragen.

Volltext

Sie wünschen für Ihr Kind einen Wechsel der Schulform? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Wechsel der Schulform beantragen. Ein Schulformwechsel hat Einfluss auf den Bildungsweg Ihres Kindes. In der 4. Klasse der Grundschule erhält es für die Wahl des weiteren Bildungsganges ab der 5. Klasse eine Empfehlung für die Schulform. Diese Schullaufbahnempfehlung ist nicht bindend. Sie können Ihr Kind auch an einer anderen Schulform anmelden. Vor Abschluss der Erprobungsstufe (am Ende der Klasse 6) wird unter Berücksichtigung des Leistungsstandes, der bisherigen von der Schule durchgeführten Fördermaßnahmen und der zu erwartenden Entwicklung der Schülerin oder des Schülers geprüft, ob die gewählte Schulform weiterhin besucht oder die Schulform gewechselt werden soll. Sollte sich in der Klasse 7 bis zum Ende der Klasse 8 herausstellen, dass die gewählte Schulform nicht die am besten geeignete für Ihr Kind ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit des Wechsels in eine andere Schulform. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen.

Wird bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, entscheiden Sie, ob ihr Kind an eine Förderschule wechselt oder im gemeinsamen Lernen an der Grundschule bzw. weiterführenden allgemeinbildenden Schule verbleibt. In der Sekundarstufe I prüft die Schule darüber hinaus jährlich, ob den Eltern leistungsstarker Schülerinnen und Schüler der Wechsel ihres Kindes von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium und von der Realschule zum Gymnasium zu empfehlen ist. Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulpflicht noch nicht erfüllt und die Höchstverweildauer in der Sekundarstufe I noch nicht überschritten haben, müssen in der Regel die Schulform wechseln, wenn sie dieselbe Klasse bereits einmal wiederholt haben und erneut nicht die Versetzung in die nächsthöhere Klasse erreichen. Über die Aufnahme an einer Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Unterlagen

Informationen hierzu können Sie den Ausführungen der jeweiligen Schulform entnehmen.

Voraussetzungen

  • evtl. Zeugnisse
  • Beschluss der Versetzungskonferenz der bisher besuchten Klasse
  • für den Wechsel in eine Förderschule: Nachweis sonderpädagogischer Förderbedarf
  • für den Wechsel ins Gymnasium ab Klasse 8 (G9), ab Klasse 7 (G8): Kenntnisse einer zweiten Fremdsprache

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten können die Anmeldung an der gewünschten Schule abgeben. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit. Bitte beachten Sie, dass ein persönlicher Termin in der Schule für die Entscheidung der Schulleiterin oder des Schulleiters über eine Aufnahme Ihres Kindes notwendig ist.

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Schulverwaltung oder von der jeweiligen Schule unmittelbar.

Fristen

Sie müssen die Anträge in der Regel im Verlauf des 2. Halbjahres, spätestens 6 Wochen vor Ausgabe der Jahreszeugnisse bei der Schule stellen.

Formulare

Anmeldebogen der aufnehmenden Schule

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule
Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Schulverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bildungszugang
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Studium
Themenfeld Bildung
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Land, Kommunal
Fachlichkeiten Schulverwaltungsamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
OZG Umsetzungsprojekte Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung Wechsel in eine andere Schulform
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10746
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.07.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.05.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder nicht vorgesehen
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess nicht vorgesehen
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder Freigegeben
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess nicht vorgesehen