Leika

#LeiKa-ID 5030
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 03.05.2022 13:42:45
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz

Gesetze

Wohngeldgesetz 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes

Wohngeldverordnung 

Gesetzeskürzel

WoGG, WoGVwV, WoGV

Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Wohngeld
LeiKa-ID 99107023000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wohngeld ist eine Hilfe vom Staat für Menschen mit wenig Geld. Sie bekommen Geld für Ihre Wohnkosten, wenn Sie selbst nicht genug Geld haben.
Zum Beispiel: Für Ihre Mietwohnung, Eigentumswohnung oder für Ihr Haus.

Es gibt 2 Arten von Wohngeld:

  • Mietzuschuss: Wenn Sie eine Wohnung mieten oder wenn Sie ein Zimmer mieten.
  • Lastenzuschuss: Wenn Sie ein eigenes Haus haben oder wenn Sie eine eigene Wohnung haben.

Ob Sie Wohngeld bekommen, hängt zum Beispiel davon ab: Wie viele Personen im Haushalt leben, wie viel Geld Sie verdienen, wie viel Miete Sie zahlen.

Begriffe Im Kontext Eigenheim, Eigentümer, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Lastenzuschuss, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldantrag, Wohngeldberechnung, Wohngeldbewilligung, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldzahlung
Informationen Kurztext

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten an Personen mit geringen Einkünften. Näheres regelt das Wohngeldgesetz.

Teaser

Ihr Gesamteinkommen ist zu gering bzw. Ihre Mietbelastung zu hoch? Dann können Sie als Mieter oder Eigentümer für selbst genutzten Wohnraum Wohngeld beantragen. 

Volltext

Allgemeine Informationen:
Das Wohngeld kann an Mieter (Mietzuschuss) oder an Wohnungseigentümer (Lastenzuschuss) gewährt werden.

Mitteilungspflichten des Antragstellers:
In den Wohngeldbescheiden wird darauf hingewiesen, welche Änderungen in den Verhältnissen zu einer Änderung des Wohngeldanspruches führen. Ein zu Unrecht erhaltenes Wohngeld ist zurückzuzahlen, wenn der Wohngeldempfänger die ungerechtfertigte Gewährung zu vertreten hat. Hierfür können Sie den Vordruck "Mitteilung zur Veränderung" nutzen.

Erklär-Video des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen

Unterlagen

Dem ausgefülltem Antragsformular müssen Sie noch folgende Unterlagen beifügen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei ausländischen Staatsangehörigen gültiger Aufenthaltstitel
  • Negativbescheinigung der Wohngeldstelle des letzten Wohnortes (bei Zuzug aus einer anderen Stadt)

Bei Mietern

  • Mietvertrag
  • Mietbescheinigung

Bei Eigentümern

  • Nachweis zu den bestehenden Darlehen, die für den Erwerb aufgenommen wurden
  • Grundbuchauszug
  • Nachweis über die Höhe der Grundsteuer und der Verwaltungskosten
  • Nachweis der Wohnfläche

Aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
  • aktueller Rentenbescheid
  • aktueller Bescheid über den Bezug anderer Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Übergangsgeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Kinderzuschlag, BAB, BAföG)
  • Nachweis für Unterhaltszahlungen (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt)
Abhängig von Ihrer persönlichen Situation, können auch noch weitere Unterlagen notwendig sein, zum Beispiel:
  • Ausweis über den Grad der Behinderung und ggfs. Nachweis über Pflegebedürftigkeit
  • Schulbescheinigung für Kinder ab dem 16. Lebensjahr
  • Studienbescheinigung
  • Nachweis über Unterhaltsverpflichtungen (z.B. vorhandene Unterhaltstitel, Unterhaltsvereinbarungen)
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein.

Voraussetzungen

Mietzuschuss können beantragen:

  • Mieter oder Untermieter von Wohnraum
  • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftwohnung,
  • Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts,
  • Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes

Lastenzuschuss für den eigengenutzten Wohnraum können beantragt werden:

  • Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
  • Eigentümer eines Eigenheims,
  • Eigentümer einer Eigentumswohnung,
  • Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle oder
  • Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechts- bei Mieteigentümer jeder für den ihm genutzten Wohnraum

Voraussetzung für den Lastenzuschuss ist, dass der Wohnrauminhaber den Wohnraum selber bewohnt und die Belastung dafür aufbringt.

Bewilligungsvoraussetzungen
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und- wenn ja- in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab:

  • Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • Höhe des Einkommens,
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung.

Bewilligungszeitraum
Wohngeld wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt.  Zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums kann ein Antrag auf Weiterleistung gestellt werden. Die Voraussetzungen werden dann erneut geprüft. Wenn ein Anspruch besteht, wird die Leistung frühestens ab dem 1. des Monats bewilligt, in dem der Antrag in der Wohngeldstelle eingeht.

Unter anderem folgende Personengruppen können grundsätzlich kein Wohngeld erhalten
Empfänger von:

  • Leistungen des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Leistungen der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) oder nach einem Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt,
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)  
  • Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in Haushalten, zu denen ausschließlich Empfänger dieser Leistungen gehören und 
  • alleinlebende Studierende und Auszubildende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder auf Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben; auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.
Kosten

Der Antrag auf Leistungen nach dem Wohngeldgesetz ist kostenfrei.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer

Der Bearbeitungszeitraum ist antragsabhängig individuell.

Fristen NULL
Formulare
  • Auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen haben Sie die Möglichkeit einen Online-Antrag zu stellen. Wenn Sie einen Online-Antrag stellen möchten, dann nutzen Sie zunächst den Wohngeldrechner, daran schließt sich die Online-Antragstellung an.
  • Mitteilung über Veränderung zum Wohngeldantrag

Weiterfuehrende Informationen

Neuerungen zum Wohngeldantrag

Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger ab sofort einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum Wohngeld: 

FAQs zur "Wohngeld Plus" - Reform

Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt wohngeldstelle@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Wohngeld
Status online
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Themenfeld Arbeit & Ruhestand
Online Dienste OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 1), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld (Reifegrad: 2)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Sozialamt, Wohnungsförderungsamt, Wohngeldamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte Wohngeld: OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10092
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 20.04.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.06.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.09.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 27.04.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 20.12.2021 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit