Leika

#LeiKa-ID 5031
Daten Leika Referenz Wohngeld0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 15:51:25
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§§ 27 und 28 Wohngeldgesetz

Gesetze

Wohngeldgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/

Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldes http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm

Wohngeldverordnung https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/


Gesetzeskürzel

WoGG

WoGVwV

WoGV



Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Wohngeld Änderung
LeiKa-ID 99107023011000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Die Höhe des Wohngeldes hängt zum Beispiel davon ab:

  • Anzahl der Personen in Ihrer Wohnung
  • wie viel Geld Sie verdienen
  • wie viel Miete Sie bezahlen

Kein Wohngeld bekommen Sie mehr:

  • bei Umzug
  • wenn Sie gleichzeitig Geld vom Jobcenter oder der Grundsicherungsstelle bekommen.

Änderungen müssen Sie der Wohngeldstelle melden.


Begriffe Im Kontext Wohngeldänderung, Wohngeldanspruch, Wohngeldaufhebung, Wohngeldrückforderung, Wohngeldverringerung, Wohngeldwegfall,
Informationen Kurztext

In den Wohngeldbescheiden wird darauf hingewiesen, welche Änderungen in den Verhältnissen zu einer Änderung des Wohngeldanspruches führen. Ein zu Unrecht erhaltenes Wohngeld ist zurückzuzahlen, wenn der Wohngeldempfänger die ungerechtfertigte Gewährung zu vertreten hat. 


Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die Höhe Ihres Wohngelds verändern. 

Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände ändern, kann es zu einer Änderung des Wohngeldes kommen. 



Volltext

Normalerweise bleibt das Wohngeld während des Bewilligungszeitraumes konstant. Ein Antrag auf Erhöhung der Wohngeldleistung kann gestellt werden, wenn

  • wenn sich die Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder erhöht
  • sich die Miete oder zu berücksichtigende Belastung um mehr als 15 v.H. erhöht
  • sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 v.H. verringert hat

Ein Erhöhungsantrag kann nur gestellt werden, wenn der Höchstbetrag für die Miete oder Belastung noch nicht ausgeschöpft war und sich das Wohngeld erhöht.


Mitteilungspflichten des Antragstellers

Wenn sich das Gesamteinkommen um mehr als 15 % erhöht oder die Miete um 15 % verringert, muss dies der Wohngeldstelle mitgeteilt werden. Auch die Verringerung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder muss der Behörde unverzüglich mitgeteilt werden.

Kein Wohngeld bekommen Sie mehr:

  • bei Umzug (für die neue Wohnung kann ein neuer Antrag gestellt werden)
  • wenn Sie gleichzeitig Transferleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB XII) beziehen

Bei erheblichen Änderung der Wohn- und Einkommenssituation gemäß § 27 und § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) ist die Wohngeldstelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben. 

Das zu Unrecht gezahlte Wohngeld ist zu erstatten. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass bereits erbrachte Leistungen zu erstatten sind, soweit ein Wohngeldbescheid aufgehoben worden ist. Für einen Verzicht auf die Erstattung lässt die genannte gesetzliche Regelung keinen Raum. 


Unterlagen

Folgende Nachweise fügen Sie bitte Ihrer Veränderungsmitteilung bei:

  • Geburtsurkunde/Meldebescheinigung (Geburt/Auszug)
  • Einkommensnachweise
  • Mietvertrag
Voraussetzungen NULL
Kosten entfällt
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Mitteilung über Veränderung zum Wohngeldantrag

Weiterfuehrende Informationen

Wer erhält Wohngeld? – Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat


Hinweise und Besonderheiten

Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, überprüft die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.1 Amt für Soziales und Wohnen - Soziale Hilfen
Öffnungszeiten

Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt wohngeldstelle@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt NULL
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Wohngeld
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Finanzielle Existenzsicherung/Unterstützung bei finanziellen Problemen
Themenfeld Arbeit & Ruhestand
Online Dienste OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 1), OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung (Reifegrad: 2)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Sozialamt, Wohnungsförderungsamt, Wohngeldamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte Wohngeld: OZG-Leistung Wohngeld: Leika-Leistung Wohngeld Änderung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10092
Umsetzungsstatus NRW Vorbereitung NRW
Vorbereitung NRW 20.04.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.06.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.09.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 27.04.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 20.12.2021 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit