Leika

#LeiKa-ID 5039
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 13:43:44
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage
Gesetze Bundesmeldegesetz
Gesetzeskürzel BMG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
LeiKa-ID 99115005070001
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Alleinige Wohnung oder Hauptwohnung abmelden

Begriffe Im Kontext Umzug ins Ausland, Auswandern, Hauptwohnung, Wohnung, Alleinige Wohnung, Abmelden, Abmeldung, Auszug, Wegzug
Informationen Kurztext

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Teaser NULL
Volltext NULL
Unterlagen

Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Kosten keine
Verfahrensablauf

Persönlich:

  1. Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
  2. Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
  3. Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Schriftlich:

  1. Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
  2. Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
  3. Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Formulare keine
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Ummeldung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Wohnen & Umzug
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte An- und Ummeldung: OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10124
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 15.05.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.12.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 30.06.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.03.2023 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit