Leika

#LeiKa-ID 5044
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 13:43:44
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Gesetze Bundesmeldegesetz
Gesetzeskürzel BMG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Wohnsitz Änderung
LeiKa-ID 99115005011000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, dann müssen Sie dies Ihrer Meldebehörde mitteilen.

Begriffe Im Kontext Wohnort, Wohnung, Hauptwohnung, Nebenwohnung, Nebenwohnungen, Status, Statuswechsel, Änderung, Änderung Hauptwohnung, Wechsel Hauptwohnung, Onlinetermin, Online-Termin
Informationen Kurztext

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Teaser NULL
Volltext

Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Unter Hauptwohnung versteht man die von Ihnen vorwiegend benutzte Wohnung. Die vorwiegende Nutzung ergibt sich aus Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Lässt sich dies nicht zweifelsfrei beurteilen, ist der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen entscheidend. Unter Nebenwohnung versteht man jede weitere Wohnung, die Sie im Inland haben.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Unterlagen

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass, wenn die meldepflichtige Person das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
  • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen und Ihre Hauptwohnung ändert sich beziehungsweise hat sich geändert.

Kosten

Keine

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Mitteilung über die Änderung der Hauptwohnung: innerhalb von 2 Wochen

Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Ummeldung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Wohnen & Umzug
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung (Reifegrad: 0)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte An- und Ummeldung: OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Änderung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte Digitale Bürgerdienstleistungen Grundantrag
OZG-ID 10124
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 15.05.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.12.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 30.06.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.03.2023 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit