Leika

#LeiKa-ID 5046
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 13:43:44
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Gesetze Bundesmeldegesetz
Gesetzeskürzel BMG
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2 1
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Wohnsitz Anmeldung
LeiKa-ID 99115005104000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Begriffe Im Kontext Hauptwohnsitz, Einwohnerwesen, ummelden, Anmeldebestätigung, Ummeldung, Wohnsitz ummelden, Meldewesen, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Wohnung, Anmeldebescheinigung, Meldeschein, Ummeldebescheinigung, Wohnsitzwechsel, Wohnsitzummeldung, Wohnsitz, Zweitwohnsitz, Ummeldebestätigung, Wohnsitz anmelden, Umzug, Nebenwohnsitz, Anmeldung, Wohnsitzanmeldung, Termin, Onlinetermin, Online-Termin
Informationen Kurztext

  • Anmeldung kann nicht mit Wirkung für die Zukunft erfolgen, nur rückwirkend oder tag-gleich.
  • Bei Ehegatten kann auch nur eine Person die Anmeldung vornehmen, soweit diese gemeinsam von einer Wohnung in eine neue Wohnung ziehen. Der Ausweis des Ehegatten muss dabei sein, eine Vollmacht ist nicht notwendig. 
  • volljährige Kinder die mit nach Hilden ziehen, müssen sich eigenständig anmelden, da sie als eigener Haushalt betrachtet werden und nicht mehr im Familienverband verknüpft sind.
  • minderjährige Kinder müssen bei der Anmeldung nicht dabei sein
  • Von der Ehegatten-Regelung sind Ausländer die sich zum ersten Mal in Deutschland anmelden möchten ausgenommen. Hier müssen alle erscheinen (auch minderjährige Kinder)
  • Bei der Anmeldung kann nicht zeitgleich ein neuer Personalausweis/vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Es gibt eine Wartezeit von ca. 7 Tagen, bis nach einer Anmeldung alle Daten der alten Wohnsitzgemeinde übermittelt werden.
  • Bei Personen die nicht mehr mobil sind, können Angehörige mit einer Vollmacht, dem Personalausweis und der Wohnungsgeberbescheinigung (bei Altenheimen der Heimvertrag) der betroffenen Person, diesen Vorgang übernehmen. Angehörige benötigen ebenfalls ihren Personalausweis.

Teaser NULL
Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung demjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.

Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten: 

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben (nicht erforderlich bei elektronisch geführten Melderegister und wenn die meldepflichtige Person persönlich erscheint).
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Unterlagen

  • Meldeschein (nicht bei Umzug innerhalb Hildens)
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht/ amtsgerichtliche Bestellung oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht, Meldeschein und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.

Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).

Voraussetzungen NULL
Kosten keine
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer

Keine (die Meldebestätigung wird direkt bei der Meldebehörde ausgestellt)

Fristen

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Wohnsitzanmeldung online

Seit Oktober 2024 können Sie Ihren Wohnsitz in Hilden bequem online an- oder ummelden. Der gesamte Prozess erfolgt digital: Sie geben Ihre Daten ein, laden die notwendigen Dokumente hoch, und Ihr Antrag wird direkt im Bürgerbüro bearbeitet. Alles, was Sie benötigen, sind ein Ausweis mit Onlinefunktion und Ihr PIN-Brief. Nach erfolgreicher Prüfung steht Ihnen eine fälschungssichere Meldebestätigung zum Download bereit, und der Adressaufkleber wird Ihnen per Post zugeschickt. So sparen Sie Zeit und erledigen Ihre Anliegen flexibel und unabhängig von Öffnungszeiten.

Den Online-Dienst und weitere Informationen finden Sie unter www.wohnsitzanmeldung.de

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Ummeldung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Wohnen & Umzug
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung (Reifegrad: 1)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte An- und Ummeldung: OZG-Leistung Ummeldung: Leika-Leistung Wohnsitz Anmeldung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10124
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 15.05.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.12.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 30.06.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.03.2023 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung Vorgelegt
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit