Leika

#LeiKa-ID 5068
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 04.10.2021 14:55:05
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 18 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Gesetze Ordnungswidrigkeitengesetz
Gesetzeskürzel OWiG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten
LeiKa-ID 99089072000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Wenn Sie z.B. Strafzettel nicht in einer Summe bezahlen können, können Sie unter bestimmten Umständen eine Ratenzahlung vereinbaren.
Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Sofern es Ihnen nach den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, Forderungen der Bußgeldstelle sofort zu zahlen, kann eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt und bewilligt werden. Die Forderung ist dann in bestimmten Teilbeträgen oder vollständig zum fälligen Zeitpunkt zu zahlen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse müssen glaubhaft gemacht werden.

Teaser NULL
Volltext NULL
Unterlagen

  • Antrag auf Zahlungserleichterungen
    Zahlungserleichterungen werden auf Ihren schriftlichen Antrag hin geprüft. Ein formloser Antrag ist zu Ihrem Termin mitzubringen oder kann schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax) eingereicht/übersandt werden. Hierbei ist immer das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens anzugeben.
  • Identitätsnachweis
    Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Nachweis der Zahlungsunfähigkeit
    Für die Gewährung einer Zahlungserleichterung sind Nachweise (z.B. Gehaltsnachweis, Rentenbescheid, Nachweise über weitere Zahlungsverpflichtungen…), aus denen die wirtschaftlichen Verhältnisse hervorgehen, mitzubringen.

Voraussetzungen

Bei rechtskräftigen, unanfechtbaren und vollstreckbaren Bescheiden besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung oder Stundung, insoweit die Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen wird.

  • Für Verwarnungsgelder können Zahlungserleichterungen nicht gewährt werden.
  • Bei bereits bei dem Amtsgericht Tiergarten anhängigen Erzwingungshaftverfahren sind Anträge auf Zahlungserleichterungen dorthin zu richten.
  • Durch eine Beantragung von Stundung oder Ratenzahlung ist die Vollstreckung rechtskräftiger Forderungen nicht gehemmt. Erst mit der Genehmigung von Stundung oder Ratenzahlung werden Vollstreckungsmaßnahmen eingestellt.

Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare formloser schriftlicher Antrag
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.2 Ordnungsamt - Ruhender Verkehr / Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten:
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag & Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch: 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt ordnungsamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-85608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren
Themenfeld Recht & Ordnung
Online Dienste OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Rechtsamt
Regelungskompetenz Bund, Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium der Justiz
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter Justizleistung
Ministerien Land Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: OZG-Leistung Bußgeldverfahren und Ordnungswidrigkeiten: Leika-Leistung Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10243
Umsetzungsstatus NRW zurückgestellt
Vorbereitung NRW 01.04.2022 00:00:00
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit