Leika

#LeiKa-ID 678
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 29.09.2021 15:36:27
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung
LeiKa-ID 99088008018000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Beratung beim Übergang in eine weiterführende Schule

Begriffe Im Kontext Schulberatung, Grundschule, Sekundarstufe I, Förderschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule, Sekundarschule, Schulamt
Informationen Kurztext

Vor dem Übergang von Schülerinnen und Schülern von der Grundschule in eine weiterführende Schule können Eltern Beratungsmöglichkeiten in den Schulen wahrnehmen. Eltern können sowohl die Beratungsmöglichkeiten der besuchten Grundschule als auch der weiterführenden Schulen nutzen. Weiterführende Schulen sind Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen sowie Förderschulen. Bitte beachten Sie, dass in Hilden selbst keine Hauptschule vorhanden ist. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Teaser

Wenn Ihr Kind vor dem Übergang von der Grundschule in eine weiterführende Schule steht, können Sie die Beratungsmöglichkeiten in den Schulen nutzen.

Volltext

Beendet Ihr Kind die 4. Klasse der Grundschule und wechselt zum neuen Schuljahr auf eine weiterführende Schule? Es wird empfohlen, die Beratungsangebote der besuchten Grundschule und ggf. die der weiterführenden Schule wahrzunehmen. In Nordrhein-Westfalen gibt es folgende Formen der weiterbildenden Schulen: Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule Sekundarschule Förderschule Die Grundschule empfiehlt mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Schulformen, die für Ihr Kind geeignet erscheinen. Diese Empfehlung ist jedoch nicht verbindlich, das heißt, Sie als Eltern können Ihr Kind bei der Schule Ihrer Wahl anmelden. Über die Aufnahme an einer weiterführenden Schule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Unterlagen

Für Beratung an der weiterführenden Schule Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie) Empfehlung der Grundschule für die künftige Schulform Personalausweise der Erziehungsberechtigten ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises der/des Erziehungsberechtigten, die/der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Voraussetzungen

Ihr Kind wechselt zum nächsten Schuljahr von der Grundschule auf eine weiterführende Schule.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.  

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Die Beratung sollte vor Beginn des Anmeldeverfahrens erfolgen.

Formulare

Anmeldebogen der jeweiligen Schule

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule
Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Schulverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bildungszugang
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Studium
Themenfeld Bildung
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Schulverwaltungsamt
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10746
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen)
FIM Status Beschreibung Vorgelegt
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit