Leika

#LeiKa-ID 770
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 21.04.2022 18:10:29
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 51 Bundesmeldegesetz (BMG)
Gesetze Bundesmeldegesetz
Gesetzeskürzel BMG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
LeiKa-ID 99115002000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Sperrung der Daten 
Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Gemeldete Personen haben das Recht einer Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen. 

Teaser Datensperre
Volltext

Die im Melderegister gespeicherten Personen haben gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 36 Bundesmeldegesetz das Recht, der Übermittlung ihrer Daten an bestimmte Zielgruppen zu widersprechen. Folgende Sperren können eingerichtet werden:

  • Übermittlungssperren nach § 42 Abs. 3 Satz 2 Bundesmeldegesetz (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
  • Übermittlungssperren nach § 50 Abs. 5 iVm. § 50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (bei Alters- und Ehejubiläen)
  • Übermittlungssperren nach § 50 Abs 5 iVm. § 50 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 iVm. § 50 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)  

Die Einrichtung der Übermittlungssperre „Widerspruch gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach § 36 Abs. 2 BMG“ ist seit dem 01.01.2026 nicht mehr möglich, da die Wehrerfassung nunmehr unmittelbar durch die Bundeswehr selbst erfolgt und nicht mehr in den Aufgabenbereich der Meldebehörden fällt.

Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass
  • Nationalpass + ggfs. Aufenthaltstitel
  • ggfs. Antrag
Voraussetzungen NULL
Kosten gebührenfrei
Verfahrensablauf Die antragstellende Person kann in persönlicher Vorsprache oder schriftlich eine Übermittlungssperre bei der Meldebehörde einrichten lassen.
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen keine
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Wohnen & Umzug
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte An- und Ummeldung: OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10111
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 15.05.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.12.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 30.06.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.03.2023 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit