Leika

#LeiKa-ID 772
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 21.04.2022 18:10:29
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Gesetze Bundesmeldegesetz
Gesetzeskürzel BMG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
LeiKa-ID 99115002060001
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Unter besonderen und strengen Voraussetzungen kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

Teaser NULL
Volltext

Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen unentgeltlich eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen. Ein ähnliches schutzwürdiges Interesse ist insbesondere der Schutz der betroffenen oder einer anderen Person vor Bedrohung, Beleidigung sowie unbefugten Nachstellungen.

Unterlagen Antrag sowie ggfs. weitere Nachweise z.B. Zeugenaussagen, Gerichtsurteile, Polizeianzeigen, Stellungnahme Arbeitgeber usw.
Voraussetzungen

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Kosten NULL
Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit dem Bürgerbüro Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache im Bürgerbüro gestellt werden. Außerdem können Sie das Online-Formular unter "Anträge & Informationen" nutzen.

Anschließend werden Ihre Angaben überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt für Ihre aktuelle Anschrift, sowie für alle weiteren Wohnungen und früheren Anschriften.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Formulare Onlineantrag unter "Anträge & Informationen"
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99115002060001

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Wohnen & Umzug
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte An- und Ummeldung: OZG-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister, Adressbuchsperre: Leika-Leistung Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10111
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 15.05.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.12.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 30.06.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.10.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.03.2023 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit