Leika

#LeiKa-ID 8241
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 20.01.2020 08:53:31
Geändert am 20.01.2021 14:28:20
LeiKa Typ unbekannt
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Freistellung für Jugendleiter
LeiKa-ID 99068010000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn Sie ehrenamtlicher Arbeit mit Jugendlichen nachgehen, können Sie sich unter Umständen zeitweise von Ihrer eigentlichen Arbeit befreien lassen.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Wenn Sie sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit z.B. für internationale Jugendmaßnahmen oder für Begegnungsstätten engagieren wollen, können Sie sich von der Arbeit freistellen lassen.

Teaser NULL
Volltext

Ehrenamtlich und leitend in der Jugendarbeit tätige Personen, die in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, können sich auf Antrag bei ihrem Arbeitgeber für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit freistellen lassen. 

Eine Freistellung kann erfolgen, wenn Sie sich im Rahmen einer ehrenamtlich leitenden Tätigkeit in z.B. Zeltlagern, Jugendherbergen, bei Jugendwanderungen, internationalen Jugendmaßnahmen oder Begegnungsstätten engagieren und entsprechend von der Arbeit freistellen lassen wollen.

Sie kann auch erfolgen, wenn Sie Aus- und Fortbildungslehrgänge, Schulungsmaßnahmen oder Fachtagungen besuchen wollen, die zur Vorbereitung der ehrenamtlichen Tätigkeit dienen.

Eine Freistellung ist für bis zu 12 Arbeitstage im Jahr möglich; auch für halbe Tage.

Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Freistellung besteht nicht. Das Land gewährt allerdings für jeden vollen Arbeitstag, an dem Sie freigestellt wurden einen Ausgleich von derzeit bis zu 70 Euro - für halbe Tage entsprechend geringer.

Unterlagen

  • Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall
  • Teilnahmebescheinigung über den Besuch eines Aus- bzw. Fortbildungslehrgangs, einer Schulungsmaßnahme oder einer Fachtagung in Fragen der Jugendhilfe 
  • Bestätigung über die Nichtfreistellung nach dem Gesetz des anderen Bundeslandes in dem der Antragsteller wohnt
  • Bestätigung der Förderfähigkeit des Jugendamtes (falls keine Anerkennung vorliegt)

Voraussetzungen

  • Als Antragsteller haben Sie mindestens das 16. Lebensjahr erreicht.
  • Sie stehen in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.
  • Die Maßnahme erfolgt über einen öffentlichen oder anerkannten freien Träger der Jugendhilfe mit Sitz in NRW.
  • Eigenständige Prüfung des Trägers, ob eine Anerkennung gem. § 75 SGB VIII vorliegt, wenn nein, dann Antragstellung auf Bestätigung der Förderfähigkeit beim zuständigen Jugendamt.
  • Der Antrag wird mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Arbeitgeber vorgelegt.
  • Zur Erstattung des Verdienstausfalls muss der Antrag spätestens zwei Monate nach Beendigung der Maßnahme beim Landesjugendamt eingegangen sein.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

  • Die Beantragung der Freistellung erfolgt mindestens vier Wochen vor dem beabsichtigten Freistellungszeitraum durch einen öffentlichen oder anerkannten freien Träger der Jugendhilfe, der seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen hat.
  • Der "Antrag auf Freistellung und Erstattung von Verdienstausfall" wird vom Träger im erstem Schritt ausgefüllt und dann an den Arbeitgeber übermittelt.
  • Der Arbeitgeber bestätigt die Anzahl der Arbeitstage, die freigestellt werden, und die Höhe des Verdienstausfalls.
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt im Rahmen der Jugendarbeit.
  • Der Antragsteller füllt die letzten Daten aus und unterschreibt.
  • Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Freistellung muss der Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls beim Landesjugendamt eingereicht werden.
  • Der Antrag gilt gleichzeitig als Einzelverwendungsnachweis

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Das Antragsformular zur Freistellung muss mindestens vier Wochen vor Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit beim Arbeitgeber vorgelegt werden.

Nach Beendigung der Maßnahme muss der Antrag nach spätestens zwei Monaten beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Landesjugendamt eingegangen sein, um eine Erstattung des Verdienstausfalls zu erwirken.

Formulare Werden vom Träger ausgehändigt.
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

  • Als Antragsteller müssen Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben. Bei unter 18-Jährigen wird zusätzlich eine Zustimmung der/des Erziehungsberechtigten benötigt.
  • Ein Anspruch auf eine Freistellung ist nicht auf das kommende Jahr übertragbar.
  • Sollte ein betrieblicher Grund gegen die Freistellung sprechen, der nicht abzuwenden ist, kann es auch zur Verweigerung des Antrags kommen.
  • Hinsichtlich des Beschäftigungsverhältnisses dürfen durch die Freistellung keinerlei Nachteile entstehen.
  • Die Erstattung richtet sich nach dem Beschäftigungsumfang (voller Anspruch nur bei Vollzeit).

Interne Information

Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen!


Text von: 

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99068010017000/herausgeber/RP-231309499/region/07

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.2 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Kinder- und Jugendförderung
Öffnungszeiten

Montag: 07.00 bis 13.00 Uhr
Dienstag: 07.00 bis 13.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 bis 13.00 Uhr
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Straße Schwanenstraße
Hausnummer 17
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Nove-Mesto-Platz
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt jugendfoerderung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-4000
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Staatskanzlei
OZG Umsetzungsprojekte Ehrenamtskarte: OZG-Leistung Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit: Leika-Leistung Freistellung für Jugendleiter
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10134
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 17.02.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.04.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 30.10.2020 00:00:00
Pilotierung NRW 01.06.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 04.07.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit