Leika

#LeiKa-ID 8498
Daten Leika Referenz baugenehmigung0
Erstellt am 30.07.2020 11:22:55
Geändert am 05.02.2021 16:01:47
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 15 BauGB
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Zurückstellung von Baugesuchen
LeiKa-ID 99012064000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Wenn ein Bauvorhaben in einem Gebiet liegt, für das zurzeit ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird, kann der Bauantrag von der Stadt Hilden zurückgestellt werden. Dies wird der Bauherrschaft schriftlich mitgeteilt.
Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

  • Zurückstellung von Baugesuchen
  • § 15 Baugesetzbuch erlaubt die Zurückstellung von Baugesuchen und die vorläufige Untersagung von Vorhaben im Einzelfall zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde.
  • Die Zurückstellung und die vorläufige Untersagung werden durch Erlass eines Verwaltungsaktes (Zurückstellungsbescheid) durch die Bauaufsichtsbehörde ausgesprochen.
  • Mit dem Verwaltungsakt wird entweder die Aussetzung eines anhängigen bauaufsichtlichen Verfahrens oder aber die vorläufige Untersagung eines Vorhabens angeordnet.

Teaser NULL
Volltext

§ 15 Baugesetzbuch erlaubt die Zurückstellung von Baugesuchen und die vorläufige Untersagung von Vorhaben im Einzelfall zum Schutz der Planungshoheit der Gemeinde.
Dies erfolgt, wenn ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet wurde, in dessen Geltungsbereich das Baugrundstück liegt und wenn die Vereinbarkeit des geplanten Vorhabens mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes aufgrund des Planungsstandes noch nicht abschließend bewertet werden kann.
Die Zurückstellung und die vorläufige Untersagung werden durch Erlass eines Verwaltungsaktes durch die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag ausgesprochen.
Die Zurückstellung gilt für ein Jahr, kann aber von der Bauaufsichtsbehörde verlängert werden, wenn der Planungsstand des Bebauungsplanes eines abschließende Beurteilung des Vorhabens nach Ablauf der Jahresfrist noch nicht zulässt.

Unterlagen

Die Unterlagen, die mit dem Baugesuch eingereicht wurden, reichen aus. Es sind keine weiteren Unterlagen durch die Bauherrschaft vorzulegen.

Voraussetzungen NULL
Kosten Gebührenfreier Bescheid
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

keine

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Die Leistung bitte nicht aufnehmen. Es handelt sich hierbei um eine reine Verwaltungsentscheidung, die zudem auch noch äußerst selten vorkommt. (Fr. Kamer, 21.04.2021)

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauaufsicht@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte Bauvorbescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Zurückstellung von Baugesuchen
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10519
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.01.2019 00:00:00
Konzeption NRW 22.05.2019 00:00:00
Umsetzung NRW 08.07.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 16.08.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit