Leika

#LeiKa-ID 8580
Daten Leika Referenz Bauleitplanung0
Erstellt am 01.09.2020 09:00:24
Geändert am 11.02.2022 09:57:22
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Bebauungsplan Aufstellung
LeiKa-ID 77000000006682
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Bebauungspläne sind Satzungen. Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern.

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Volltext

Nach dem Baugesetzbuch sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:

  • Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft.
  • Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln; dies bedeutet, dass zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf. Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z.B. über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, über überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch z.B. über öffentliche und private Grünflächen, Verkehrsflächen. Daneben können z. B. auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden.

Es wird unterschieden zwischen dem qualifizierten, dem vorhabenbezogenen und dem einfachen Bebauungsplan:
Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt dann vor, wenn der Bebauungsplan mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Liegt ein Baugrundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, ist ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Vorhabenbezogene Bebauungspläne können von den Gemeinden auf der Grundlage eines von einem (privaten) Vorhabenträger mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet. Auch im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Vorhaben planungsrechtlich zulässig, wenn sie dem Bebauungsplan nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.

Einfache Bebauungspläne sind solche, die weder die Voraussetzungen eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfüllen. Sie regeln die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben grundsätzlich nicht abschließend.

Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen, also Rechtsnormen. Sie werden in einem im BauGB im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem eine Beteiligung der Bürger vorsieht (siehe auch: Bauleitplanung).
Für Bebauungspläne der Innenentwicklung, welche die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung betreffen, sind in § 13 a BauGB unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenserleichterungen vorgesehen. Mit Wirkung zum 13.05.2017 wurde die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens über die Innenentwicklung hinaus durch den neuen § 13b BauGB auf Bebauungsplanungen im Außenbereich mit einer Grundfläche von weniger als 10 000 qm erstreckt; das beschleunigte Verfahren ist in diesen Fällen anwendbar, wenn der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. § 13b BauGB gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022, bis zu diesem Zeitpunkt muss das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans förmlich eingeleitet worden sein; der Satzungsbeschluss ist dann bis spätestens 31. Dezember 2024 zu fassen. Die Regelung wurde durch das am 23. Juni 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz auf die aktuellen Fristen verlängert.

Unterlagen NULL
Voraussetzungen NULL
Kosten NULL
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-61.1 Planungs- und Vermessungsamt - Planung
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt planung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet: Leika-Leistung Bebauungsplan Aufstellung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet: Leika-Leistung Bebauungsplan Aufstellung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet: Leika-Leistung Bebauungsplan Aufstellung (Reifegrad: 1), OZG-Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet: Leika-Leistung Bebauungsplan Aufstellung (Reifegrad: 0)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte Bauleitplanung: OZG-Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet: Leika-Leistung Bebauungsplan Aufstellung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte BürgerWOLKE, GeoSmartChange, 3D-Stadtmodell Soest
OZG-ID 10734
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.04.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.07.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 15.09.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.11.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.09.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit