Leika

#LeiKa-ID 8588
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 01.09.2020 09:20:22
Geändert am 11.02.2022 09:57:22
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Baugesetzbuch Kapitel 2 „Erhaltungssatzung“ ( §§ 172 bis 174  BauGB)

Gesetze

Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Planzeichenverordnung (PlanzV)
Raumordnungsgesetz (ROG)
Raumordnungsverordnung (RoV)

Landesplanungsgesetz (LPlG NRW)

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW)

Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG)

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG)
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G)

Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW)

Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NW)
Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG NRW)
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG)
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW)
Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW)

Gesetzeskürzel

BauGB, BauNVO, PlanSiG, PlanzV, ROG, RoV, LPlG NRW, BauO NW, BImSchG, BKleingG, BNatSchG, BBodSchG, WHG, WoBindG, UVP-G, DSchG NRW, LNatSchG NW, LBodSchG NRW, LImSchG, LWG NRW, NachbG NRW

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Erhaltungssatzung Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten
LeiKa-ID 77000000006690
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Eine Erhaltungssatzung bezweckt die städtebauliche Erhaltung baulicher Anlagen und Gebiete in einer Stadt. Dadurch benötigen bauliche Vorhaben eine besondere Genehmigung und der Gemeinde wird gleichzeitig ein besonderes Mitspracherecht zugesprochen.
Es gibt zwei verschiedene Arten von Erhaltungssatzungen: die städtebauliche und die soziale Erhaltungssatzung.

Begriffe Im Kontext Flächennutzung, Grundstücksnutzung, Bebauung, kommunale Planungshoheit, Stadtentwicklung, Städtebau, städtebauliche Satzungen, Öffentlichkeitsbeteiligungen
Informationen Kurztext

Die Ziele einer Erhaltungssatzung beziehen sich auf verschiedene Aspekte
Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets: 

  • Schutz von Ortsbild, Stadtgestalt und Landschaftsbild / Schutz einer Gesamtheit von Anlagen von städtebaulicher, insb. geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung (§ 172 Abs. 3 BauGB) 
  • Erhaltung städtebaulich bedeutsamer Anlagen innerhalb eines städtebaulichen Zusammenhangs
  • Die Denkmalwürdigkeit und Denkmalfähigkeit der in dem Gebiet vorhandenen Anlagen ist ausdrücklich keine Voraussetzung. 
  • Es geht nicht um den Schutz einzelner Gebäude ohne städtebaulichen Bezug (Einzelgebäude lassen sich aber nach Landesrecht unter Denkmalschutz stellen – soweit Denkmalfähigkeit und Denkmalwürdigkeit vorliegen).

Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung:

  • Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen zur Erhaltung einer baulichen Anlage (§ 172 Abs. 4 BauGB)

Bei städtebaulichen Umstrukturierungen:

  • als Grundlage für einen Sozialplan nach § 180 BauGB 
Teaser

Eine Erhaltungsatzung ist ein Instrument der Stadtplanung, mit dem unterhalb der Schwelle zum förmlichen Denkmalschutz ein Beitrag geleistet werden kann zum Erhalt historischer Stadtstrukturen (Straßenzüge, Siedlungen/Siedlungsteile).

Volltext

Grundlage für die hier beschriebenen Maßnahmen ist Kapitel 2 des Baugesetzbuches, das „besondere Städtebaurecht“. In den §§ 172 bis 174 BauGB werden die Einzelheiten definiert, die bei der Aufstellung von Erhaltungssatzungen zu beachten sind.

Auch eine Erhaltungssatzung ist Teil einer größeren Palette von Maßnahmen, die alle dazu dienen, krisenhaften Erscheinungen in Städten oder Quartieren/Stadtteilen mit städtebaulichen Mitteln entgegen zu treten.
Mit dem Instrument der Erhaltungssatzung kann eine Gemeinde die Genehmigungsbedürftigkeit von Rückbau und Nutzungsänderung, ggf. auch die Errichtung baulicher Anlagen festlegen, und zwar zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt.
Unter bestimmten Umständen kann auch die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Auswirkungen auf eine erhaltenswerte städtebauliche Struktur haben. Daher kann auch das in einer Erhaltungssatzung geregelt werden.
Da die Beteiligung der betroffenen Bewohner und Eigentümer eines für eine Erhaltungssatzung vorgesehenen Gebietes ein wichtiger und selbstverständlicher Teil ist, wird daher i.d.R. ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Denn die Vielzahl potenziell Betroffener macht eine Beteiligung sinnvoll. Das gilt umso mehr, wenn parallel auf formelle Instrumente der Bauleitplanung zurückgegriffen wird, in der umfassende Beteiligung Teil der Verfahren ist.
Die Art und Weise der Beteiligung ist dabei nicht vorgeschrieben, sondern kann je nach Art und Weise der Maßnahmen individuell ausgewählt werden. Die Stadtplanungspraxis hält dafür zahlreiche Formate bereit.
Das Verfahren zur Aufstellung von Erhaltungssatzungen ist nicht gesetzgeberisch vorgeschrieben.

Typische Kriterien für die Anwendung der Erhaltungssatzung sind

  • Sichtachsen,
  • Grundriss des Ortes,
  • Gebäudestellung (Abstände, Dichte, Baufluchten, Ensembles),
  • Ortssilhouette (Dachlandschaft, Baumassen, Gebäudehöhen, Firstrichtungen, wichtige Einzelgebäude),
  • Raumcharakter, Straßenraum und Freiflächen (Einteilung Straßenraum, Einfriedungen, Vorgärten, Hofgestaltung),
  • Baukörper (Größe, Proportionen, Dachformen, Traufhöhen).

Während der eigentliche Satzungstext üblicherweise relativ kurzgehalten wird, ist in der dazu gehörigen Begründung im Detail aufgeführt, was warum und in welchem Kontext erhalten werden muss.
Aus einer Erhaltungssatzung ergibt sich zudem ein Genehmigungsvorbehalt für die Gemeinde, auch für ggfls, sonst nicht genehmigungspflichtige Maßnahmen an Gebäuden.
Auch können in einer solchen Satzung die Regelungen für Ordnungswidrigkeiten und deren Ahndung enthalten sein.

Unterlagen

Grundlegende Voraussetzung für den Erlass einer Erhaltungssatzung ist eine ausführliche städtebauliche  Bestandsaufnahme der betroffenen baulichen Strukturen (und wenn erforderlich: eine sozio-ökonomische Bestandsaufnahme der dortigen Wohnbevölkerung). In dieser Bestandsaufnahme werden die zu erhaltenen Aspekte ermittelt und dokumentiert. In der Begründung zur Satzung werden die inhaltlichen Erläuterungen und Wertungen zusammengefasst.

Voraussetzungen

Die Kommune legt das jeweilige Gebiet, in dem und für das eine Erhaltungssatzung erstellt werden soll, durch Beschluss des zuständigen Fachausschusses (hier in Hilden: Stadtentwicklungsausschuss) fest.

Kosten

In der Regel entstehen Kosten für die Erstellung von Plangrundlagen und Fachgutachten. Kosten entstehen ebenso durch die Einschaltung von Fachbüros für die Koordination und Kommunikation von Planungsprozessen, falls dies im Zuge der Erstellung einer Erhaltungssatzung erforderlich werden sollte (z.B. wegen der Größe der betroffenen Wohnbevölkerung).

Verfahrensablauf

Während in manchen Bereichen des BauGB das Verfahren mit seinen Inhalten vorgegeben ist (städtebauliche Sanierung, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme), ist das im Falle einer Erhaltungssatzung nicht formalisiert.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für die Erstellung einer Erhaltungssatzung kann nicht eingegrenzt werden. Sie ist abhängig von zustimmenden Beschlüssen von Ausschüssen und Rat, ausreichenden städtischen Haushaltsmitteln,  der Verfügbarkeit von Fachplanungsbüros, der Zahl der betroffenen Wohnbevölkerung.
In Hilden hat die Erstellung von Erhaltungssatzungen einen Zeitraum von 12-15 eingenommen.

Fristen

Solange eine Kommune Erhaltungssatzungen selbst erstellen möchte, gibt es keine Verfahrensfristen.

Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Beispiel für Hilden: Erhaltungssatzungen für die Bereiche Seidenweberstraße, Klusenstraße und Kilvertzheide/Grünstraße.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-61.1 Planungs- und Vermessungsamt - Planung
Öffnungszeiten

Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt planung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-601
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt
Regelungskompetenz Land, Kommunal
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte Bauleitplanung: OZG-Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet: Leika-Leistung Erhaltungssatzung Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10734
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.04.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.07.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 15.09.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.11.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.09.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit