| #LeiKa-ID | 8588 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 01.09.2020 09:20:22 |
| Geändert am | 11.02.2022 09:57:22 |
| LeiKa Typ | 2/3 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | Baugesetzbuch Kapitel 2 „Erhaltungssatzung“ ( §§ 172 bis 174 BauGB) |
| Gesetze | Baugesetzbuch (BauGB) Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG)Bundeskleingartengesetz (BKleingG) Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NW) |
| Gesetzeskürzel | BauGB, BauNVO, PlanSiG, PlanzV, ROG, RoV, LPlG NRW, BauO NW, BImSchG, BKleingG, BNatSchG, BBodSchG, WHG, WoBindG, UVP-G, DSchG NRW, LNatSchG NW, LBodSchG NRW, LImSchG, LWG NRW, NachbG NRW |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Erhaltungssatzung Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten |
| LeiKa-ID | 77000000006690 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Eine Erhaltungssatzung bezweckt die städtebauliche Erhaltung baulicher Anlagen und Gebiete in einer Stadt. Dadurch benötigen bauliche Vorhaben eine besondere Genehmigung und der Gemeinde wird gleichzeitig ein besonderes Mitspracherecht zugesprochen. |
| Begriffe Im Kontext | Flächennutzung, Grundstücksnutzung, Bebauung, kommunale Planungshoheit, Stadtentwicklung, Städtebau, städtebauliche Satzungen, Öffentlichkeitsbeteiligungen |
| Informationen Kurztext | Die Ziele einer Erhaltungssatzung beziehen sich auf verschiedene Aspekte
Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung:
Bei städtebaulichen Umstrukturierungen:
|
| Teaser | Eine Erhaltungsatzung ist ein Instrument der Stadtplanung, mit dem unterhalb der Schwelle zum förmlichen Denkmalschutz ein Beitrag geleistet werden kann zum Erhalt historischer Stadtstrukturen (Straßenzüge, Siedlungen/Siedlungsteile). |
| Volltext | Grundlage für die hier beschriebenen Maßnahmen ist Kapitel 2 des Baugesetzbuches, das „besondere Städtebaurecht“. In den §§ 172 bis 174 BauGB werden die Einzelheiten definiert, die bei der Aufstellung von Erhaltungssatzungen zu beachten sind. Auch eine Erhaltungssatzung ist Teil einer größeren Palette von Maßnahmen, die alle dazu dienen, krisenhaften Erscheinungen in Städten oder Quartieren/Stadtteilen mit städtebaulichen Mitteln entgegen zu treten. Typische Kriterien für die Anwendung der Erhaltungssatzung sind
Während der eigentliche Satzungstext üblicherweise relativ kurzgehalten wird, ist in der dazu gehörigen Begründung im Detail aufgeführt, was warum und in welchem Kontext erhalten werden muss. |
| Unterlagen | Grundlegende Voraussetzung für den Erlass einer Erhaltungssatzung ist eine ausführliche städtebauliche Bestandsaufnahme der betroffenen baulichen Strukturen (und wenn erforderlich: eine sozio-ökonomische Bestandsaufnahme der dortigen Wohnbevölkerung). In dieser Bestandsaufnahme werden die zu erhaltenen Aspekte ermittelt und dokumentiert. In der Begründung zur Satzung werden die inhaltlichen Erläuterungen und Wertungen zusammengefasst. |
| Voraussetzungen | Die Kommune legt das jeweilige Gebiet, in dem und für das eine Erhaltungssatzung erstellt werden soll, durch Beschluss des zuständigen Fachausschusses (hier in Hilden: Stadtentwicklungsausschuss) fest. |
| Kosten | In der Regel entstehen Kosten für die Erstellung von Plangrundlagen und Fachgutachten. Kosten entstehen ebenso durch die Einschaltung von Fachbüros für die Koordination und Kommunikation von Planungsprozessen, falls dies im Zuge der Erstellung einer Erhaltungssatzung erforderlich werden sollte (z.B. wegen der Größe der betroffenen Wohnbevölkerung). |
| Verfahrensablauf | Während in manchen Bereichen des BauGB das Verfahren mit seinen Inhalten vorgegeben ist (städtebauliche Sanierung, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme), ist das im Falle einer Erhaltungssatzung nicht formalisiert. |
| Bearbeitungsdauer | Die Bearbeitungsdauer für die Erstellung einer Erhaltungssatzung kann nicht eingegrenzt werden. Sie ist abhängig von zustimmenden Beschlüssen von Ausschüssen und Rat, ausreichenden städtischen Haushaltsmitteln, der Verfügbarkeit von Fachplanungsbüros, der Zahl der betroffenen Wohnbevölkerung. |
| Fristen | Solange eine Kommune Erhaltungssatzungen selbst erstellen möchte, gibt es keine Verfahrensfristen. |
| Formulare | NULL |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | Beispiel für Hilden: Erhaltungssatzungen für die Bereiche Seidenweberstraße, Klusenstraße und Kilvertzheide/Grünstraße. |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | IV-61.1 Planungs- und Vermessungsamt - Planung |
| Öffnungszeiten | Montag 8:00 - 12:00 Uhr |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | planung@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | +49 2103 72-601 |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Bauen & Immobilien |
| Themenfeld | Bauen & Wohnen |
| Online Dienste | NULL |
| Zustaendigkeiten | Land, Kommunal |
| Fachlichkeiten | Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt |
| Regelungskompetenz | Land, Kommunal |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |
| OZG Umsetzungsprojekte | Bauleitplanung: OZG-Leistung Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet: Leika-Leistung Erhaltungssatzung Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10734 |
| Umsetzungsstatus NRW | Umsetzung NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.04.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 01.07.2020 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 15.09.2021 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 01.11.2021 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.09.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |