Leika

#LeiKa-ID 8602
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 01.09.2020 09:49:44
Geändert am 18.03.2021 14:58:54
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 171b Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch):„Die §§ 137 und 139 sind bei der Vorbereitung und Durchführung der Stadtumbaumaßnahmen entsprechend anzuwenden.“
Erläuterung: § 137 BauGB Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und § 139 BauGB Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger

Gesetze

Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), Planzeichenverordnung (PlanzV), Raumordnungsgesetz (ROG), Raumordnungsverordnung (RoV), Landesplanungsgesetz (LPlG NRW), Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW), Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG), Bundeskleingartengesetz (BKleingG), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG), Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-G), Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NW), Landesbodenschutzgesetz NRW (LBodSchG NRW), Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), Landeswassergesetz NRW (LWG NRW), Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW).

Gesetzeskürzel

BauGB, BauNVO, PlanSiG, PlanzV, ROG, RoV, LPlG NRW, BauO NW, BImSchG, BKleingG, BNatSchG, BBodSchG, WHG, WoBindG, UVP-G, DSchG NRW, LNatSchG NW, LBodSchG NRW, LImSchG, LWG NRW, NachbG NRW.

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Stadtumbau Beteiligungsverfahren
LeiKa-ID 77000000006655
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Unter Stadtumbau versteht man städtebauliche Maßnahmen in Stadtteilen oder ganzen Städten, die in besonderem Maße von Strukturwandel und Rückgang der Bevölkerung betroffen sind bzw. diesen Erscheinungen vorbeugen möchten.

Begriffe Im Kontext Flächennutzung, Grundstücksnutzung, Bebauung, kommunale Planungshoheit, Stadtentwicklung, Städtebau, städtebauliche Satzungen, Integrierte Handlungskonzepte
Informationen Kurztext

Stadtumbaumaßnahmen dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Mit städtebaulichen Entwicklungskonzepten wird versucht, Funktionsverlusten in städtischen Bereichen entgegenzuwirken. Hierzu wird auch die betroffene Bevölkerung beteiligt. Die Art und Weise der Beteiligung ist nicht gesetzlich geregelt.

Teaser

Ein Element von städtebaulichen Entwicklungskonzepten im Rahmen des Stadtumbaus sind Beteiligungsverfahren.

Volltext

Grundlage für Stadtumbaumaßnahmen ist Kapitel II des Baugesetzbuches, das „besondere Städtebaurecht“. In den §§ 171a bis 171d BauGB werden die Rahmenbedingungen für Stadtumbaumaßnahmen gesetzt. Stadtumbaumaßnahmen sind damit Teil einer größeren Palette von Maßnahmen, die alle dazu dienen, krisenhaften Erscheinungen in Städten oder Stadtteilen mit städtebaulichen Mitteln entgegen zu treten. Dazu gehören etwa Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und Erhaltungssatzungen.

Stadtumbaumaßnahmen können in viele Zielrichtungen ausgerichtet sein:

  • Die Umwelt und die Wohn- und Arbeitsverhältnisse sollen verbessert werden,
  • Innerstädtische Bereiche sollen gestärkt werden,
  • Nicht mehr bedarfsgerechte bauliche Anlagen sollen einer neuen Nutzung zugeführt werden,
  • Innerstädtische Altbaubestände sollen nachhaltig erhalten werden.

Details sind in § 171a Abs. 3 BauGB abschließend geregelt.

Die z.B. für Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung von Betroffenen bzw. öffentlichen Aufgabenträgern gilt auch für Stadtumbaumaßnahmen. Da die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden im Zuge stadtplanerischer Arbeit ein wichtiger und selbstverständlicher Teil ist, wird daher bei Stadtumbaumaßnahmen i.d.R. ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Denn die Vielzahl potenziell Betroffener macht eine Beteiligung sinnvoll. Die Art und Weise der Beteiligung ist dabei nicht vorgeschrieben, sondern kann je nach Art und Weise der Maßnahmen individuell ausgewählt werden. Die Stadtplanungspraxis hält dafür zahlreiche Formate bereit.
Ein erstes Ziel der Planung ist die Erstellung eines „Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“, in dem die verschiedenen Maßnahmen aufgeführt sind. Im Anschluss werden die Maßnahmen umgesetzt.

Unterlagen

Grundlage für Stadtumbaumaßnahmen ist ein „Städtebauliches Entwicklungskonzept“. Dieses Entwicklungskonzept ist Grundlage für Anträge zu Städtebaufördermittel von Bund und Land. Das Entwicklungskonzept wird durch die Stadtverwaltung (oft mit Hilfe externer Fachbüros) erstellt.

Voraussetzungen

Die Kommune legt das jeweilige Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss des Rates als Stadtumbaugebiet fest.

Kosten

In der Regel entstehen Kosten für die Erstellung von Plangrundlagen und Fachgutachten. Kosten entstehen ebenso durch die Einschaltung von Fachbüros für die Koordination und Kommunikation von Planungsprozessen, die ein „Städtebauliches Entwicklungskonzept“ zum Ziel haben. Die Umsetzung von Maßnahmen eines Entwicklungskonzeptes erzeugt weitere Kosten.
In vielen Fällen werden die Erarbeitung von Städtebaulichen Entwicklungskonzepten und die Umsetzung von Maßnahmen durch Fördermittel der Landes- und Bundesebene unterstützt. Ansonsten liegen die Kosten bei der Kommune.

Verfahrensablauf

Da die Art der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht im Detail vorgegeben ist, kann ein Verfahrensablauf nicht dargestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer von Stadtumbaumaßnahmen kann nicht eingegrenzt werden. Sie ist abhängig von positiven Förderbescheiden, zustimmenden Ratsbeschlüssen, ausreichenden städtischen Haushaltsmitteln, der Verfügbarkeit von Fachplanungsbüros, der Zahl umzusetzender Maßnahmen und anderen Faktoren.
In Hilden etwa hat die Umsetzungsdauer für das Integrierte Handlungskonzept Innenstadt Hilden ca. acht Jahre gedauert.

Fristen

Fristen müssen beim Stellen von Förderanträgen eingehalten werden, ebenso bei der Verwendung von Fördermitteln. 

Formulare

Für die Stellung von Förderanträgen müssen Formulare ausgefüllt werden. Ansonsten ist die Form eines Stadtentwicklungskonzeptes frei.

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Beispiele aus der Stadt Hilden:

  • Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Hilden 2014 - 2022 
  • Durchführung von „Stadtkonferenzen“ zum Gesamtkonzept und zu größeren Einzelmaßnahmen
  • Eigentümerbeteiligungen
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-61.1 Planungs- und Vermessungsamt - Planung
Öffnungszeiten

Montag 8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt planung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-601
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
OZG Umsetzungsprojekte Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch: OZG-Leistung Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung: Leika-Leistung Stadtumbau Beteiligungsverfahren
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10611
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.05.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.08.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 06.10.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 20.10.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit