Leika

#LeiKa-ID 8693
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 23.10.2020 12:16:14
Geändert am 20.01.2021 14:28:20
LeiKa Typ 1 (überprüfen)
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Unfallversicherung Anmeldung von ehrenamtlich Tätigen
LeiKa-ID 99111025104001
Beschreibung

Bürgerschaftliches Engagement darf nicht mit unkalkulierbarem Risiko verbunden sein. Menschen, die sich für andere einsetzen, müssen gegen Unfälle und Schadensfälle abgesichert sein. Das Land Nordrhein-Westfalen hat deshalb zum 1. November 2004 Landesversicherungen in den Bereichen Unfall- und Haftpflicht für das Ehrenamt abgeschlossen, um Lücken im Versicherungsschutz zu schließen. Die Landesversicherung für den Bereich Unfallversicherung schützt alle ehrenamtlich, freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von NRW ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird.
Viele Engagierte sind bereits in der gesetzlichen Unfallversicherung oder über ihre Trägerorganisation abgesichert. Dieser Versicherungsschutz besteht gegenüber der Landesversicherung vorrangig. Sollte dieser jedoch geringer ausfallen als die Leistungen aus dem Vertrag der Landesversicherung, wird die Differenz ausgeglichen.

Beschreibung bürgernahem Sprache

Ehrenamtliche gehen ‑ ebenso wie Hauptamtliche ‑ bei ihrer Arbeit Risiken ein. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursachen, für deren Ausgleich sie aufkommen müssen. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht nicht schlechter zu stellen als Hauptamtliche, hat das Land NRW Unfall‑ und Haftpflichtversicherungen für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

In welchem Umfang bin ich über die Rahmenverträge des Landes unfallversichert?
Es gelten folgende versicherte Leistungen:

  • 175.000 € für den Fall vollständiger Invalidität,
  •  10.000 € für den Todesfall / oder Bestattungskosten,
  •    2.000 € für Heilkosten (subsidiär),
  •    1.000 € für Bergungskosten (subsidiär).
Teaser NULL
Volltext NULL
Unterlagen NULL
Voraussetzungen

Ehrenamtlich Tätige, die sich in Vereinigungen zum Wohle des Gemeinwesens engagieren, sind dann unfallversichert, wenn ihre Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen ausgeübt wird oder von Nordrhein‑Westfalen ausgeht, z. B. bei Freizeit‑ und Ferienmaßnahmen, Exkursionen, die Landesgrenzen überschreitende Veranstaltungen und Aktionen. Dies gilt auch für die direkten Wege von und zu den Einsätzen. Der Versicherungsschutz des Landes tritt dann ein, wenn Ehrenamtliche nicht über die gesetzliche Unfallversicherung oder private Versicherungen der Träger geschützt sind.
Eine Aufwandsentschädigung beeinflusst den Versicherungsschutz nicht.

Kosten

Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen. Eine Registrierung von Ehrenamtlichen erfolgt nicht. Es reicht die Meldung des Schadens.

Verfahrensablauf

Wo kann ich einen Schaden melden?
Bitte rufen Sie folgende Telefonnummer an: 0 52 31/603‑6112. Dort wird man das Notwendige veranlassen.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Die Kosten der Versicherungen werden vom Land übernommen. Ehrenamtliche selbst müssen keine Prämien zahlen. Eine Registrierung von Ehrenamtlichen erfolgt nicht. Es reicht die Meldung des Schadens.
Nicht ehrenamtlich engagierte Teilnehmende an Veranstaltungen, Aktivitäten u.a.,die von Ehrenamtlichen ausgerichtet werden, erfasst der Versicherungsschutz nicht.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet I-01 Bürgermeisterbüro
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergermeisterbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1102
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Engagement & Beteiligung
Themenfeld Engagement & Hobby
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Landschaftsverbände
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Staatskanzlei
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10134
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit