| #LeiKa-ID | 8721 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 22.01.2021 11:47:33 |
| Geändert am | 11.05.2022 12:38:32 |
| LeiKa Typ | 2/3 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage | NULL |
| Gesetze | NULL |
| Gesetzeskürzel | NULL |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen |
| LeiKa-ID | 99033009000000 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Ausstellung einer Bescheinigung für das Finanzamt zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Denkmalen oder von Gebäuden, die in Denkmalbereichen liegen. |
| Begriffe Im Kontext | NULL |
| Informationen Kurztext | Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen. |
| Teaser | NULL |
| Volltext | Für erforderliche Maßnahmen zum Erhalt von Baudenkmalen und Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen können Sie steuerliche Vergünstigungen in Verbindung insbesondere mit der Einkommensteuererklärung in Anspruch nehmen. Dafür benötigen Sie unter anderem eine spezielle Bescheinigung, die Sie als Eigentümer oder als bevollmächtigte Person der/s Eigentümerin/s bei der Unteren Denkmalbehörde beantragen können. Die Bescheinigung können Sie als Nachweis bei der Beantragung der steuerlichen Vergünstigung bei dem zuständigen Finanzamt vorlegen. Voraussetzung für die Ausstellung der Bescheinigung ist, dass die beantragten Maßnahmen vorher mit der zuständigen Unteren Denkmalbehörde abgestimmt wurden und mittels einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW genehmigt wurden. Auch muss die Maßnahme entsprechend den Auflagen der denkmalrechtlichen Erlaubnis ausgeführt worden sein. Da die Bescheinigung objektbezogen ausgestellt wird, müssen Sie jeweils für Gebäudeteile, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind (zum Beispiel Tiefgarage), sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume grundsätzlich eine Einzelbescheinigung beantragen. Bei Bauträger- oder Erwerbermodellen und Wohn- und Teileigentumsgemeinschaften können Sie stattdessen eine Gesamtbescheinigung inklusive der Aufteilung auf die einzelnen Gebäudeteile beantragen. Dafür benötigen Sie die wirksamen Vollmachten der Erwerber/innen. |
| Unterlagen | Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizufügen:
Die Untere Denkmalbehörde stellt die Rechnungen und Zahlungsbelege nach Prüfung und gegebenenfalls einer Korrektur den Antragstellenden wieder zur Verfügung. Eine digitale Beantragung ist derzeit noch nicht möglich. |
| Voraussetzungen | Die Bescheinigung erhalten Sie nur für erforderliche Maßnahmen an einem Baudenkmal oder Gebäude innerhalb eines Denkmalbereiches oder geschützten Gesamtanlage. Maßnahmen können zum Beispiel erforderlich sein, um
Die Bescheinigung kann nur für die Kosten von erforderlichen Maßnahmen ausgestellt werden. Die Maßnahmen sind vor Beginn schriftlich mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen sofern keine denkmalrechtliche Erlaubnis bzw. keine Baugenehmigung erteilt wurde. |
| Kosten | Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. |
| Verfahrensablauf | Die Bescheinigung können Sie als Eigentümer eines Gebäudes oder als Bevollmächtigter/Vertretungsbefugter des Eigentümers beantragen. Die zuständige Bescheinigungsbehörde prüft anschließend,
Anschließend erhalten Sie eine Bescheinigung, die als Grundlagenbescheid unter anderem Voraussetzung für die Inanspruchnahme der steuerlichen Vergünstigungen ist. Eine digitale Vorlage der Unterlagen ist derzeit nicht möglich. |
| Bearbeitungsdauer | NULL |
| Fristen | NULL |
| Formulare | Aushändigung nach persönlicher bzw. telefonischer Rücksprache |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | Vorlage der Schlussrechnungen nicht möglich? Können Sie die Schlussrechnungen wegen der Insolvenz des Bauträgers nicht einreichen, müssen Sie die
Der an den Bauträger gezahlte Kaufpreis bildet die Obergrenze der bescheinigungsfähigen Aufwendungen. Pauschalrechnungen von Handwerkern können nur berücksichtigt werden, wenn das Original-Angebot, das dem Pauschalvertrag zugrunde liegt, beigefügt ist. Wenn es zur Prüfung der Einzelleistungen erforderlich ist, kann die zuständige Bescheinigungsbehörde die Vorlage der Original-Kalkulation verlangen. Genehmigungs- und Prüfungsgebühren gehören zu den Kosten der genehmigten oder geprüften Baumaßnahme. |
| Interne Information | Inhaltlich vorbereitet - Bitte prüfen und ergänzen! Text von: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99033009012000 |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung |
| Öffnungszeiten | Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | denkmal@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Steuerliche Vergünstigungen Baudenkmale, Gebäude in Denkmalbereichen, schutzwürdige Kulturgüter |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Bauen & Immobilien |
| Themenfeld | Bauen & Wohnen |
| Online Dienste | NULL |
| Zustaendigkeiten | Kommunal |
| Fachlichkeiten | Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde |
| Regelungskompetenz | Land |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | Obere Denkmalbehörde |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium der Finanzen |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium der Finanzen |
| OZG Umsetzungsprojekte | Denkmalschutz und -pflege: OZG-Leistung Steuerliche Vergünstigungen Baudenkmale, Gebäude in Denkmalbereichen, schutzwürdige Kulturgüter: Leika-Leistung Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung von Baudenkmalen oder Gebäuden innerhalb von Denkmalbereichen oder geschützten Gesamtanlagen |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10543 |
| Umsetzungsstatus NRW | Konzeption NRW |
| Vorbereitung NRW | 01.01.2020 00:00:00 |
| Konzeption NRW | 25.11.2020 00:00:00 |
| Umsetzung NRW | 15.12.2021 00:00:00 |
| Pilotierung NRW | 01.08.2022 00:00:00 |
| Start Roll-Out NRW | 01.11.2022 00:00:00 |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |