Leika

#LeiKa-ID 8871
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 01.02.2021 13:45:16
Geändert am 22.06.2021 13:25:53
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

DSchG NRW

Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Beseitigung von Denkmalen
LeiKa-ID 99033005000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Denkmäler sind dauerhaft zu erhalten.
Sollten Sie ein Denkmal abreißen wollen, so benötigen Sie dazu eine denkmalrechtliche Erlaubnis, die bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen ist.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Die Eigentümerin oder der Eigentümer sowie die sonstigen Nutzungsberechtigten haben ihre Baudenkmäler im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. Die dauerhafte Erhaltung der denkmalwerte Substanz ist zu gewährleisten.
Sollte die Eigentümerin oder der Eigentümer ein Denkmal abreißen wollen, so wird dazu eine denkmalrechtliche Erlaubnis benötigt, die bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen ist.

Teaser NULL
Volltext

Wenn Sie ausnahmsweise Denkmale ganz oder teilweise beseitigen oder abreißen wollen, ist hierfür eine Erlaubnis der Unteren Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Diese prüft vorab, ob ein Abriss zwingend notwendig oder die Durchführung erhaltungsnotwendiger Maßnahmen zumutbar ist und inwiefern die Denkmaleigenschaft begründenden Merkmalen im Wesentlichen noch erhalten werden können.

Unterlagen

Mit dem Antrag sollten Sie alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen.
Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis:

Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Genehmigung nur wenn der Abriss zwingend notwendig ist.

Beispiele:

  • besonders schlechter Erhaltungszustand / akute Einsturzgefahr
  • wenig oder keine Originalsubstanz bleibt erhalten nach Sanierung oder Restaurierung ("Kopie")
  • schwerwiegende andere private oder öffentliche Interessen (z.B. Sicherheit für Leben und Gesundheit)
Kosten

 Gebührenfrei

Verfahrensablauf

Nach Einreichung des Antrags auf Beseitigung eines Baudenkmals nebst den begründeten Unterlagen erfolgt die Prüfung durch die Untere Denkmalbehörde unter Beteiligung des LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland. Je nach Prüfungsergebnis wird die denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt oder die Beseitigung des Baudenkmals untersagt.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt denkmal@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Denkmalrechtliche Genehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10525
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit