Leika

#LeiKa-ID 8873
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 01.02.2021 13:46:13
Geändert am 05.02.2021 15:32:28
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

DSchG NRW

Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Nutzungsänderung von Denkmalen
LeiKa-ID 99033006000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Nutzungsänderungen an Denkmalen müssen immer im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt werden. Es ist zu prüfen, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Wenn Sie Ihr Denkmal anders nutzen wollen müssen Sie sich vorher mit der Unteren Denkmalbehörde in Verbindung setzen.
Die Untere Denkmalbehörde prüft, ob die Nutzungsänderung zu Veränderungen oder dem Verlust von denkmalwerten Teile des Denkmals führen könnte.
Auch wird geprüft, ob diese Veränderungen möglich sind oder einer Erlaubnis bedürfen, die dann zu beantragen ist.

Teaser NULL
Volltext

Bei Denkmalen ist ein öffentliches Interesse an dessen Erhalt in seiner ursprünglichen Form vorhanden. Somit müssen auch Nutzungsänderungen immer im Vorfeld mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt bzw. von dieser genehmigt werden.

Nutzungsänderung führen häufig zu Veränderungen des Gebäudes, die auch denkmalwerte Teile oder Ausstattungen betreffen können. Daher ist im Vorfeld abzustimmen, ob die geplante Nutzung mit dem Denkmal vereinbar und ggf. eine denkmalrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.

Hinweis:
Sofern eine Baugenehmigung für Ihr Vorhaben erforderlich ist, wird die Zulässigkeit einer Nutzungsänderung ebenso im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Unterlagen

Dem Antrag ist die detaillierte Darstellung jeder Maßnahme beizufügen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen.

Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien

Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Erlaubnisverfahren erforderlich sind.
Sollten auch bauliche Veränderungen durch die Nutzungsänderung erforderlich werden, wie beispielsweise Grundrissveränderungen so ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Änderung von Denkmälern zu beantragen.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn:

  • die Nutzungsänderung keine baulichen Maßnahmen an der denkmalwerten Substanz erfordert
  • bei der Nutzungsänderung keine denkmalwerten Bestandteile oder Ausstattungen des Baudenkmals verloren gehen

Kosten Gebührenfrei
Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der Unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Erlaubnis oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt denkmal@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt 02103-7285428
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1428
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Denkmalrechtliche Genehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10525
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit