Leika

#LeiKa-ID 8877
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 01.02.2021 13:47:37
Geändert am 05.02.2021 15:33:20
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

DSchG NRW

Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Maßnahmen in der Umgebung von Denkmalen
LeiKa-ID 99033008000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Verschiedene Maßnahmen, die Sie in der näheren Umgebung von Denkmälern beabsichtigen, müssen zuvor von der Unteren Denkmalbehörde geprüft und ggf. genehmigt werden.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, benötigt eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. Solche Maßnahmen müssen daher zuvor von der Unteren Denkmalbehörde geprüft werden.

Teaser NULL
Volltext

Wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, benötigt eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. Solche Maßnahmen müssen daher zuvor von der Unteren Denkmalbehörde geprüft und ggf. genehmigt werden.

So lassen sich frühzeitig mögliche Auswirkungen auf die Substanz oder das Erscheinungsbild von Denkmälern oder etwaige Veränderungen im städtebaulichen Zusammenhang abschätzen.

Beispiele:

  • Errichtung, Veränderung oder Beseitigung von Bauwerken oder
  • von Gärten und landschaftsgestalterischer Anlagen;
  • Schachtungs- und Fundamentarbeiten;
  • Bodenaustausch;
  • Wegebau;
  • Leitungsverlegungen;
  • Austausch und Pflanzen von Bäumen und Sträuchern;
  • Beseitigung von Wildwuchs.

Ebenso erlaubnispflichtig sind Eingriffe in den Boden bei Bodendenkmalen.

Hinweis:
Sie können erst mit den Maßnahmen beginnen, wenn eine denkmalrechtliche Erlaubnis vorliegt oder wenn Ihnen die Untere Denkmalbehörde die Unbedenklichkeit der Maßnahme mitgeteilt hat.

Unterlagen

Neben dem Antragsformular ist jede Maßnahme detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die Untere Denkmalbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt.

Kosten Gebührenfrei
Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die denkmalrechtliche Erlaubnis oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Wenn Sie für das Vorhaben eine Baugenehmigung beantragen beteiligt die zuständige Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Untere Denkmalbehörde.
Sie brauchen in diesem Fall keine Genehmigung bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt denkmal@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt 02103-7285428
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1428
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Denkmalrechtliche Genehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10525
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit