Leika

#LeiKa-ID 8879
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 01.02.2021 13:48:34
Geändert am 05.02.2021 15:33:54
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Änderung von Denkmalen
LeiKa-ID 99033011000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wollen Sie ein Denkmal instand setzen, modernisieren, umgestalten, verändern oder anderweitig in den Denkmalbestand eingreifen? Hierfür ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde notwendig.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern will, bedarf der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. 

Instandsetzungsarbeiten bedürfen keiner Genehmigung, wenn sie sich nur auf Teile des Denkmals auswirken, die für seinen Denkmalwert ohne Bedeutung sind. Ob dies zutrifft ist vorab mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.

Teaser NULL
Volltext

Wenn Sie ein Denkmal instand setzen, modernisieren, renovieren, umgestalten, verändern oder um Bauteile ergänzen wollen, ist hierfür ist eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde notwendig.

Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Bauordnung Nordrheinwestfalen, so ist zusätzlich eine Baugenehmigung beim Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt zu beantragen.

Unterlagen

Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen und zu begründen.
Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Begründung der Maßnahme
  • Detaillierte Maßnahmenbeschreibung
  • Auflistung aller geplanten Maßnahmen
  • Fotografien des Bestandes

ggf.:

  • Dokumentationen
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • ggf. Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis:
Wenden Sie sich frühzeitig an die Untere Denkmalbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Erlaubnisverfahren erforderlich sind.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Erlaubnis in der Regel, wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.

Kosten Gebührenfrei
Verfahrensablauf

  • Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Anlagen  rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen Unteren Denkmalbehörde ein. Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.
  • Üblicherweise ist eine Ortsbesichtigung mit der Unteren Denkmalbehörde erforderlich.
  • Die Untere Denkmalbehörde beteiligt das Denkmalfachamt bezüglich einer fachlichen Stellungnahme (Frist 2 Monate).
  • Per Post erhalten Sie dann die denkmalrechtliche Erlaubnis oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Falls Sie Werbeanlagen an Denkmalen anbringen möchten, die keiner Baugenehmigung bedürfen so benötigen Sie eine denkmalrechtliche Erlaubnis.

Bei baugenehmigungspflichtigen Werbeanlagen wird die Untere Denkmalbehörde im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Ein separater Antrag ist dann nicht erforderlich.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt denkmal@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt 02103-7285428
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1428
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Denkmalrechtliche Genehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Untere Denkmalbehörde, Obere Denkmalbehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10525
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit