Leika

#LeiKa-ID 8887
Daten Leika Referenz baugenehmigung0
Erstellt am 01.02.2021 14:24:08
Geändert am 21.04.2022 18:15:05
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Anzeige Bezugsgebäude (referenzielles Baugenehmigungsverfahren)
LeiKa-ID 77000000007023
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Typengenehmigung:

Wenn Sie an mehreren Stellen bauliche Anlagen in derselben Ausführung errichten wollen, können Sie bei der obersten Bauaufsichtsbehörde eine Typengenehmigung beantragen.
Eine Baugenehmigung muss dennoch bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.

Referenzielle Baugenehmigung:

Wenn Sie baugleiche Gebäude im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes errichten wollen, so können Sie das referenzielle Baugenehmigungsverfahren in Anspruch nehmen.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Typengenehmigung:

Wenn Sie beabsichtigen, bauliche Anlagen in derselben Ausführung an mehreren Stellen zu errichten, so können Sie bei der obersten Bauaufsichtsbehörde eine Typengenehmigung beantragen.
Eine Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung, ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen. Die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen sind von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu prüfen.

Referenzielle Baugenehmigung:

Wenn Sie beabsichtigen, im Geltungsbereich desselben Bebauungsplanes baugleiche Gebäude zu errichten so können Sie das referenzielle Baugenehmigungsverfahren in Anspruch nehmen.

Teaser NULL
Volltext

Typengenehmigung:

  • Für bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an mehreren Stellen errichtet werden sollen, wird auf Antrag durch die oberste Bauaufsichtsbehörde eine Typengenehmigung erteilt, wenn die baulichen Anlagen oder Teile von baulichen Anlagen den Anforderungen nach diesem Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften entsprechen. Eine Typengenehmigung kann auch für bauliche Anlagen erteilt werden, die in unterschiedlicher Ausführung, aber nach einem bestimmten System und aus bestimmten Bauteilen an mehreren Stellen errichtet werden sollen. In der Typengenehmigung ist die zulässige Veränderbarkeit festzulegen. Für Fliegende Bauten wird eine Typengenehmigung nicht erteilt.
  • Die Typengenehmigung gilt für fünf Jahre. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahren verlängert werden. § 75 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
  • Typengenehmigungen anderer Länder gelten auch im Land Nordrhein-Westfalen.
  • Eine Typengenehmigung entbindet nicht von der Verpflichtung, ein bauaufsichtliches Verfahren durchzuführen. Die in der Typengenehmigung entschiedenen Fragen sind von der Bauaufsichtsbehörde nicht mehr zu prüfen.

Referenzielle Baugenehmigung

Bauvorhaben im Geltungsbereich desselben Bebauungsplans im Sinne von § 30 Absatz 1 oder § 30 Absatz 2 des Baugesetzbuchs gelten als genehmigt (referenzielle Baugenehmigung), wenn

  1. im Rahmen eines seriellen Bauvorhabens für ein Gebäude (Referenzgebäude) das vereinfachte Genehmigungsverfahren gemäß § 64 durchgeführt wurde,
  2. der Bauaufsichtsbehörde die weiteren, anhand des Referenzgebäudes zu errichtenden Gebäude (Bezugsgebäude) angezeigt wurden und
  3. für das Referenzgebäude und die Bezugsgebäude gemäß § 68 bautechnische Nachweise sowie gemäß § 70 die Bauvorlagen spätestens mit Anzeige des Baubeginns bei der Bauaufsichtsbehörde zusammen mit den in Bezug genommenen bautechnischen Nachweisen die dafür erforderlichen Bescheinigungen einer oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen vorgelegt werden.

Die referenzielle Baugenehmigung gilt für das Referenzgebäude und die Bezugsgebäude, soweit diese die Voraussetzungen nach Absatz 5 erfüllen. § 64 und §§ 67 bis 75 gelten entsprechend.

Unterlagen Entnehmen Sie Informationen zu den Unterlagen den Ausführungen zum Baugenehmigungsverfahren
Voraussetzungen

Typengenehmigung:

Die Typengenehmigung muss vorliegen.

Referenzielle Baugenehmigung:

Das Baugrundstück muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen.
Es muss für das Referenzgebäude eine Baugenehmigung nach § 64 Bauordnung Nordrheinwestfalen vorliegen (vereinfachtes Genehmigungsverfahren.

Kosten Gebühren gemäß der aktuell gültigen Verwaltungsgebührenverordnung
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Entnehmen Sie Informationen zu Formularen den Ausführungen zum Baugenehmigungsverfahren

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauaufsicht@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte Baubescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Anzeige Bezugsgebäude (referenzielles Baugenehmigungsverfahren)
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10519
Umsetzungsstatus NRW Inbetriebnahme NRW
Vorbereitung NRW 01.01.2019 00:00:00
Konzeption NRW 22.05.2019 00:00:00
Umsetzung NRW 08.07.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 16.08.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit