Leika

#LeiKa-ID 889
Daten Leika Referenz personalausweis0
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 22.10.2020 13:39:09
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage § 1 Absatz 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) [http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__1.html]
Gesetze Personalausweisgesetz
Gesetzeskürzel PAuswG
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Ausweispflicht
LeiKa-ID 99008002000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Personen ab 16 Jahren sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen. Unter bestimmten Bedingungen kann hiervon eine Befreiung beantragt werden.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Grundsätzlich besteht eine Ausweispflicht

Personen die nicht mehr in der Lage sind am öffentlichen Leben teilzunehmen (Bsp. Demenz) und in einem Pflegeheim wohnen, können von der Ausweispflicht befreit werden

kann an buergerbuero@hilden.de geschickt werden unter Angabe folgender Daten:


  • pers. Daten
  • eine Bescheinigung eines Arztes (Attest)
  • Eine Vollmacht, wenn es eine andere Person vornimmt
  • Kopien vom Personalausweis der Betroffenen Person
  • ggf. Kopien des Personalausweis der Bevollmächtigten Person
kann auch persönlich im Bürgerbüro erfolgen

Teaser Es besteht eine Ausweispflicht, von der bestimmte Personen befreit werden können.
Volltext

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.

Personen die nicht mehr in der Lage sind am öffentlichen Leben teilzunehmen (Bsp. Demenz) und in einem Pflegeheim wohnen, können von der Ausweispflicht befreit werden

kann an buergerbuero@hilden.de geschickt werden unter Angabe folgender Daten:


  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  • persönliche Daten
  • eine Bescheinigung eines Arztes (Attest)
  • Eine Vollmacht, wenn es eine andere Person vornimmt
  • Kopien vom Personalausweis der Betroffenen Person
  • ggf. Kopien des Personalausweis der Bevollmächtigten Person

kann auch persönlich im Bürgerbüro erfolgen

Unterlagen

Für Befreiung:

  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
  • pers. Daten
  • eine Bescheinigung eines Arztes (Attest)
  • Eine Vollmacht, wenn es eine andere Person vornimmt
  • Kopien vom Personalausweis der Betroffenen Person
  • ggf. Kopien des Personalausweis der Bevollmächtigten Person

Voraussetzungen

Nicht mehr in der Lage am öffentlichen Leben teilzunehmen (Bsp. Demenz) und in einem Pflegeheim wohnen

Kosten kostenfrei
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare

Antrag_auf_Befreiung_von_der_Ausweispflicht_889.pdf - folgt. ka

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.1 Amt für Bürgerservice - Bürgerbüro und Infotheke
Öffnungszeiten

Montag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 13.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt buergerbuero@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1777
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Personalausweis
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 2 - hohe Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Querschnitt Bürger
Themenfeld Querschnitt
Online Dienste OZG-Leistung Personalausweis: Leika-Leistung Ausweispflicht (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Einwohner- und Meldeamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter grundsätzliche Eignung für Verwendung eID
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte Personalausweis: OZG-Leistung Personalausweis: Leika-Leistung Ausweispflicht
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10119
Umsetzungsstatus NRW zurückgestellt
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit