| #LeiKa-ID | 908 |
| Daten Leika Referenz | NULL |
| Erstellt am | 05.10.2019 14:38:15 |
| Geändert am | 10.12.2020 13:08:04 |
| LeiKa Typ | 4 |
| Efa-Leistung | NULL |
| Rechtsgrundlage |
|
| Gesetze | NULL |
| Gesetzeskürzel | NULL |
| Rechtsbehelf | NULL |
| SDG1 | 1 |
| SDG2 | |
| Zuständigkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen | 1 |
| Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen | 1 |
| Notizen | NULL |
| Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen | 1 |
| Leika Bezeichnung | Baugenehmigung |
| LeiKa-ID | 99012008000000 |
| Beschreibung | NULL |
| Beschreibung bürgernahem Sprache | Wenn Sie eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme vorhaben, müssen Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag stellen. |
| Begriffe Im Kontext | Geltungsdauer der Baugenehmigung, Nutzungsänderung bauliche Anlage, Wohnungsbau, Baubeginn, Bauverfahren, verfahrensfreies Bauvorhaben, Genehmigungspflichtige Bauvorhaben, Bauantragsformular, Nutzungsänderung von Anlagen, Bauberatung, bauen, LBO, Nutzungsänderung, vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Angrenzer, Gebäude, Gebäudeteile, Baugenehmigung, Warenautomaten, Hochhäuser, Hallen, Gewächshäuser, Verkaufsstätten, Warenhäuser, Discounter, Einkaufsmärkte, Bürogebäude, Verwaltungsgebäude, Versammlungsstätten, Gaststätten, Krankenhäuser, Wohnheime, Kindergärten, Schulen, Wochenendhausgebiete, Vergnügungspark, Freizeitpark, Große Zelte, Regallager, Warenlager, Speditionslager, Großgaragen, Parkhäuser, Landesbauordnung, Baulast, teilweise Beseitigung, teilweiser Abbruch, Gebäude und Gebäudeteile, Campingplätze, Diskotheken, Bauantrag, Bauordnung, Errichtung, Garage, Garage bauen, Gartenlaube bauen, Bauberatung, Carport bauen, Carport, Carport errichten, Gartenlauben, Gartenlaube, Garage errichten, verfahrensfreies Bauvorhaben, Gartenlaube errichten, Garage abreißen |
| Informationen Kurztext | Für die Errichtung, Änderung sowie Nutzungsänderung von (baulichen) Anlagen benötigen Sie in der Regel eine Baugenehmigung. Die meisten Bauanträge fallen unter das „vereinfachten Baugenehmigungsverfahren“. Dies gilt beispielsweise für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, und kleinere gewerbliche Bauten. Durch den geringen Prüfumfang erhalten Sie die Genehmigung schneller und kostengünstiger. Bei kleinen Nebengebäuden
(z.B. Carport, Garage, Gartengerätehaus) ist zu prüfen, ob diese zu den
verfahrensfreien Vorhaben gehören und keine Baugenehmigung erforderlich ist. |
| Teaser | NULL |
| Volltext | Die meisten Bauanträge fallen unter das "Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren", beispielsweise die Errichtung eines Einfamilienhauses. Einen Bauantrag müssen Sie schriftlich mit allen erforderlichen Unterlagen, den Bauvorlagen, bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen. Zurzeit können Bauanträge noch nicht digital eingereicht werden. Bauvorlagen müssen grundsätzlich von einer entwurfsverfassenden
Person gefertigt sein, also der Person, die das Bauvorhaben plant, die
Bauvorlagen zusammenstellt und den Bauantrag stellt. In der Regel handelt es
sich um Architekt*innen und Ingenieur*innen, die eine Bauvorlagenberechtigung
besitzen, d.h. den Nachweis der notwendigen Fachkompetenz. Einige Unterlagen müssen Sie zu jedem Antrag einreichen. Weitere
können erforderlich sein, das ist abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben. Unter
„Unterlagen“ sind die Unterlagen aufgelistet, die Sie immer
einreichen müssen. Informationen zum Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie im Bauportal NRW: Baugenehmigungsverfahren in Nordrhein-Westfalen | Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen |
| Unterlagen | Antragsformular Lageplan Liegenschaftskarte oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster Bauzeichnungen Baubeschreibungsformular Rechnerische Nachweise Stellplatzberechnung/Stellplatznachweis Statistikbogen Brandschutzkonzept (nur bei Sonderbauten) Alle zuvor genannten Unterlagen sind in der Regel in
3-facher Ausfertigung in Papierform einzureichen. |
| Voraussetzungen | Damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann, muss das geplante Bauvorhaben allen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften entsprechen. Auf die Baugenehmigung besteht ein Rechtsanspruch, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie wird unbeschadet der privaten Rechte Dritter erteilt; für die Einhaltung der privatrechtlichen Voraussetzungen sind Sie daher selbst verantwortlich.Erst nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. |
| Kosten |
|
| Verfahrensablauf | Reichen Sie den Bauantrag mit
den vollständigen Unterlagen bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein (eine
digitale Antragstellung ist derzeit nicht möglich). Der Bauantrag muss von
Ihnen als Bauherrin/Bauherr und vom Entwurfsverfassenden (bauvorlageberechtigte
Architektin/Architekt oder bauvorlageberechtigte Bauingenieurin/Bauingenieur) unterschrieben werden. Die von einer Fachplanerin/einem Fachplaner erstellten
Bauvorlagen müssen auch von dieser/diesem und dem Entwurfsverfassenden
unterschrieben sein. Die Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob die Bauvorlagen vollständig sind und welche anderen Behörden eventuell am Verfahren zu beteiligen sind. Sind die Bauvorlagen unvollständig, teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde gebührenpflichtig mit, welche Ergänzungen erforderlich sind. Halten Sie die hierbei gesetzte Frist um die Unterlagen zu ergänzen nicht ein, so gilt der Antrag als zurückgenommen und wird Ihnen zurückgeschickt. Sind die Bauvorlagen vollständig, prüft die Bauaufsichtsbehörde (unter Beteiligung von Fachdienststellen), ob dem Bauvorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Die Prüfung bei Vorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren umfasst die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und wesentliche bauordnungsrechtliche Anforderungen wie z. B. Abstandsflächen, Barrierefreiheit, Stellplätze. Bei der Genehmigung von Sonderbauten werden auch die Anforderungen aus dem Brandschutz, geprüft. Nach Abschluss des
Prüfverfahrens teilt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung schriftlich
mit:
Mit der Ausführung des
Vorhabens dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung vorliegt. |
| Bearbeitungsdauer | Die Bauaufsichtsbehörde prüft
innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang des Bauantrages, ob dieser
vollständig ist und die Bauherrschaft erhält eine Eingangsbestätigung bzw. eine
Aufforderung zur Nachreichung von Unterlagen. Sobald der Bauantrag
vollständig ist werden die notwendigen Fachdienststellen beteiligt. Die
beteiligten Fachdienststellen müssen sich innerhalb von zwei Monaten äußern
(die Frist kann ausnahmsweise um bis zu 1 Monat verlängert werden). |
| Fristen | Die Baugenehmigung
erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die
Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte
Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer
der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellung um
jeweils 1 Jahr verlängert werden. |
| Formulare | Formulare finden Sie unter "Anträge und Informationen" |
| Weiterfuehrende Informationen | NULL |
| Hinweise und Besonderheiten | NULL |
| Interne Information | NULL |
| Behörde | Stadt Hilden |
| Amt und Sachgebiet | IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung |
| Öffnungszeiten | Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung |
| Straße | Am Rathaus |
| Hausnummer | 1 |
| PLZ | 40721 |
| Ort | Hilden |
| OEPNV | Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus |
| Barrierefreiheit | Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich. |
| Zentraler Email Kontakt | bauaufsicht@hilden.de |
| Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen | ja |
| Zentraler Fax Kontakt | NULL |
| Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Zentraler Telefon Kontakt | +49 2103 72-0 |
| Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen | NULL |
| Ansprechpartner im Portal anzeigen | NULL |
| Intern Stand | NULL |
| Intern Status | Freigabe Final |
| OZG Leistung | Bauvorbescheid und Baugenehmigung |
| Status | offline (noch nicht in Betrieb) |
| Priorität | 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW |
| Lage | Bauen & Immobilien |
| Themenfeld | Bauen & Wohnen |
| Online Dienste | OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 3), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Baugenehmigung (Reifegrad: 1) |
| Zustaendigkeiten | Bund, Kommunal |
| Fachlichkeiten | Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde |
| Regelungskompetenz | Land |
| Regelungskompetenz Fachlichkeiten | |
| Regelungskompetenz Ministerien Land | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |
| Relevant bei folgenden Grössenklassen | Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt |
| Stichwörter | |
| Ministerien Land | Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung |
| OZG Umsetzungsprojekte | |
| Veröffentlichte Umsetzungsprojekte | |
| OZG-ID | 10519 |
| Umsetzungsstatus NRW | |
| Vorbereitung NRW | |
| Konzeption NRW | |
| Umsetzung NRW | |
| Pilotierung NRW | |
| Start Roll-Out NRW | NULL |
| Start Bundesweiter Roll-Out | NULL |
| FIM Typ Beschreibung | |
| FIM Status Beschreibung | In Arbeit |
| FIM Typ Stammdatenfelder | |
| FIM Status Stammdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Stammprozess | |
| FIM Status Stammprozess | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzdatenfelder | |
| FIM Status Referenzdatenfelder | In Arbeit |
| FIM Typ Referenzprozess | |
| FIM Status Referenzprozess | In Arbeit |