Leika

#LeiKa-ID 927
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 10.12.2020 13:08:04
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze

BauO NRW

Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Bauvorbescheid
LeiKa-ID 99012010000000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn Sie wissen möchten, ob ein konkretes Bauvorhaben möglich ist, aber noch keine umfassende Planung des Vorhabens beauftragen möchten, können Sie einzelne Fragestellungen mit einem Antrag auf Vorbescheid prüfen lassen.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

Mit einem Bauvorbescheid ist die verbindliche Klärung bestimmter und unter Umständen nicht ganz eindeutiger oder komplizierter Fragen für ein Bauvorhaben möglich. Der Vorbescheid gilt 3 Jahre und kann jeweils für ein Jahr auf Antrag verlängert werden, wenn sich die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht geändert haben.

Teaser

Bauvoranfrage

Volltext

Vor Einreichen eines Bauantrages können Sie mit einem Antrag auf Vorbescheid einzelne Fragen des Bauvorhabens  durch die Untere Bauaufsichtsbehörde klären lassen. Eine Beantragung eines Bauvorbescheides ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.  Sie können finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist drei Jahre an den Inhalt des  Bauvorbescheides  gebunden, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.

Unterlagen

  • In jedem Fall sind ein Antragsformular und ein aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte erforderlich.
  • Es sind nur die Unterlagen vorzulegen, die für die Beantwortung der Einzelfragen erforderlich sind. 
  • Wenn sich die Fragen des Bauvorbescheides auf die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes beziehen, müssen die Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassenden unterschrieben sein.
  • Wenn nur die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche geprüft werden soll, ist dies nicht erforderlich

Eine digitale Beantragung ist derzeit nicht möglich.

Voraussetzungen

Sie planen ein konkretes Bauvorhaben und möchten einzelne Fragen klären, bevor sie einen Bauantrag einreichen

Kosten

Kosten entstehen gemäß der Allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung

Verfahrensablauf

Reichen Sie den unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung (nach Anhörung)) zugestellt.

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre. Danach verliert er seine Bindungswirkung. Auf Antrag kann die Geltungsdauer des Bauvorbescheides jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Formulare

Antragsunterlagen finden Sie unter "Anträge und Informationen".

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauaufsicht@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt 02103-72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Bauvorbescheid (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Bauvorbescheid (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Bauvorbescheid (Reifegrad: 2), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Bauvorbescheid (Reifegrad: 0), OZG-Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung: Leika-Leistung Bauvorbescheid (Reifegrad: 1)
Zustaendigkeiten Bund, Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10519
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit