Leika

#LeiKa-ID 9507
Daten Leika Referenz Leitungsverlegung_TGK0
Erstellt am 23.06.2021 12:26:53
Geändert am 11.05.2022 12:39:13
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz

Gesetze NULL
Gesetzeskürzel

TKG

Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG
LeiKa-ID 77000000006598
Beschreibung

Für die Verlegung oder die Änderung von Telekommunikationslinien ist die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast erforderlich.

Beschreibung bürgernahem Sprache

Wenn Telekommunikationsleitungen (Rohre, Kabel, o.a.) verlegt werden sollen, muss zuerst eine Zustimmung eingeholt werden

Begriffe Im Kontext Zustimmung TKG, Breitbandausbau, Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG (alte Bezechnung)
Informationen Kurztext

Die Zustimmung für eine Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG wird erforderlich, wenn Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze eine Telekommunikationslinie neu verlegen oder eine bestehende Telekommunikationslinie ändern wollen (z.B. Richtungslinie einer vorhandenen Telekommunikationslinie, die Vergrößerung oder Verschiebung einer oberirdischen Telekommunikationslinie, die Vermehrung, Vergrößerung oder Umlegung von Leerrohren, Kabelkanälen und Kabeln oder die Änderung der Verlegungsart). Die Zustimmung bezieht sich auf Verkehrswege im Sinne von § 68 Abs. 1 TKG, d.h. öffentliche Wege, öffentliche Plätze, öffentliche Brücken und öffentliche Gewässer.

Teaser NULL
Volltext NULL
Unterlagen
  • Lageplan mit eingetragener Trassenplanung
  • Bestätigung der Trassenfreiheit
Voraussetzungen NULL
Kosten

Die Gebühr beträgt 25 € je angefangener 30 Minuten Arbeitszeit eines jeden an der Bearbeitung des Antrages beteiligten Sachbearbeiters.

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Monate.

Fristen NULL
Formulare

Formloser Antrag

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information

Leistungsbezeichnung lt. Herr Beier (und Google) falsch, muss "Zustimmung zur Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1 TKG" heißen.

Weitere Bearbeitung in BIS; ggf. Bündelung unter neuer Leistung mit richtiger Bezeichnung

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.1 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Refinanzierung / Vertragsrecht
Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-601
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Straßenverkehrsamt, Straßenbaubehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Straßenverkehrsamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Verkehr
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Verkehr
OZG Umsetzungsprojekte Breitbandausbau: OZG-Leistung Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG: Leika-Leistung Genehmigung zur Leitungsverlegung nach § 68 Abs. 3 TKG
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10725
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 06.11.2019 00:00:00
Konzeption NRW 09.05.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.06.2022 00:00:00
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit