Leika

#LeiKa-ID 9509
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 29.06.2021 13:28:06
Geändert am 29.06.2021 13:30:11
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Sorgeregister Ausstellung
LeiKa-ID 77000000007482
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Eintrag in das Sorgerechtsregister und/oder Auskunft aus dem Sorgerechtsregister

Begriffe Im Kontext Sorgerecht alleiniges Sorgerecht Negativbescheinigung
Informationen Kurztext

Das Sorgeregister, manchmal auch Sorgerechtsregister genannt, ist ein Verzeichnis, das von deutschen Jugendämtern örtlich geführt wird (§ 58a Abs. 1 SGB VIII).

Teaser

Sie haben Fragen zum Sorgerechtsregister. Hier finden Sie weitere Informationen.

Volltext

Im Sorgerechtsregister werden gemeinsame elterliche Sorgevereinbarungen (§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB) von nicht verheirateten Eltern eingetragen. Das Jugendamt erteilt dem Gericht in Verfahren über das Sorgerecht Auskunft und erhält über Beschlüsse des Familiengerichts über die Sorge ebenfalls Kenntnis (§ 162 FamFG, § 50 SGB VIII).
Eine Negativbescheinigung ist ein Nachweis nach Auskunft aus dem Sorgerechtsregister, dass zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens kein gemeinsames Sorgerecht nach deutschem Recht vorliegt. Sie wird häufig von Behörden, Kindergärten, Schulen oder Geldinstituten benötigt.

Das Sorgerechtsregister für Kinder, die in Deutschland geboren sind, führt jedes Geburtsjugendamt selbst.

Eine nicht mit dem Vater verheiratete Mutter kann das alleinige Sorgerecht durch eine Negativbescheinigung nachweisen, die vom Jugendamt ausgestellt wird. Die Negativbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes registriert sind. Für diese Negativbescheinigung müssen Sie grundsätzlich einen Antrag beim Jugendamt Ihres Wohnorts in Deutschland stellen.
Wenn Ihr Kind in Hilden geboren wurde, können Sie sich die Negativbescheinigung vom Jugendamt Hilden ausstellen lassen. Wenn Sie zwar in Hilden wohnen, Ihr Kind jedoch nicht hier geboren wurde, so fordern wir für Sie die Sorgeerklärung bei dem Jugendamt, das für den Geburtsort Ihres Kindes zuständig ist, an.

Elternteile, denen das alleinige Sorgerecht gerichtlich zugesprochen wurde, dient das Gerichtsurteil als Nachweis über die Alleinsorge. Wenn für ein Kind eine Sorgeerklärung abgegeben wurde, erhält das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes eine Ausfertigung der Urkunde für das Sorgeregister.

Unterlagen
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Mutterpass
  • Nachweis der Vaterschaftsanerkennung
Voraussetzungen

Zur Bearbeitung Ihres Antrages ist im Vorfeld eine Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit erforderlich.

Kosten NULL
Verfahrensablauf

Persönlicher Termin erforderlich

Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare NULL
Weiterfuehrende Informationen

Nur Befugte Personen können Auskünfte aus dem Sorgeregister erteilen.

Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-50.2 Amt für Soziales und Wohnen - Verwaltung Kostenbeiträge
Öffnungszeiten

Zentrale Sprechzeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung.

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt beistandschaften@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Sorgeerklärung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Geburt
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Jugendamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium der Justiz
OZG Umsetzungsprojekte Erklärung zur Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung, Negativbescheid & Sorgeerklärung: OZG-Leistung Sorgeerklärung: Leika-Leistung Sorgeregister Ausstellung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10009
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.01.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.04.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 01.06.2022 00:00:00
Pilotierung NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.01.2023 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit