Leika

#LeiKa-ID 9572
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 04.08.2021 08:28:20
Geändert am 04.08.2021 08:36:16
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Baubeginn Anzeige
LeiKa-ID 77000000003477
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

  • Wenn Sie ein genehmigtes Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies 8 Tage vor geplanten Baubeginn bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde anzeigen.
  • Nutzen Sie hierfür das Formblatt, das Sie mit der Baugenehmigung zugesandt bekommen haben. Das Formblatt ist komplett auszufüllen.
  • Alle in der Baugenehmigung zum Baubeginn verlangten Unterlagen sind vor Baubeginn einzureichen.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext

  • Der Baubeginn eines Vorhabens ist 8 Tage vor geplanten Baubeginn auf dem mit der Baugenehmigung zugesandten Formblatt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
  • Das Formblatt ist komplett auszufüllen.
  • Alle in der Baugenehmigung zum Baubeginn verlangten Unterlagen sind vor Baubeginn einzureichen.
  • Durch die rechtzeitige Anzeige des Baubeginns hat die untere Bauaufsichtsbehörde noch ausreichend Zeit, um zu prüfen, ob alle Voraussetzungen für den Baubeginn vorliegen  und ob die Geltungsdauer der Baugenehmigung abgelaufen ist.
  • Zeigen Sie den Baubeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor Baubeginn an, kann die untere Bauaufsichtsbehörde die Stilllegung der Baustelle anordnen.
  • Fehlen vor Baubeginn die angeforderten Unterlagen und Angaben, so werden diese gebührenpflichtig nachgefordert. Ebenso wird geprüft, ob die Stilllegung der Baustelle erfolgen muss. Dies ist beispielsweise erforderlich, wenn die bautechnischen Nachweise fehlen, die Absteckung des Gebäudes nicht nachgewiesen worden ist oder keine qualifizierte Bauleiterin bzw. kein qualifizierter Bauleiter benannt wurde.

Teaser NULL
Volltext NULL
Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllte Baubeginnanzeige.
  • Erfüllung sämtlicher Auflagen, die gesetzlich zum Baubeginn gefordert sind. In Hilden werden diese i.d.R. als Auflagen und Hinweise in die Baugenehmigung aufgenommen.

Je nach Vorhaben sind dies beispielsweise:

  • ggf. Bescheinigung Standsicherheit, Wärmeschutz, Schallschutz: Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
  • ggf. Bescheinigung Brandschutz: Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
  • immer: Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung (Bauleiter/in)

Voraussetzungen

Den Baubeginn müssen Sie anzeigen, wenn:

  • Sie mit der Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens beginnen,
  • Sie eine Anlage anzeigepflichtig beseitigen.

Dies gilt ebenso für ein von einer Teilbaugenehmigung umfasstes Vorhaben sowie für Vorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind.

Kosten keine
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen

8 Tage vor Baubeginn ist die Anzeige einzureichen

Formulare

Mit der Baugenehmigung bzw. Teilbaugenehmigung übersandte Vordrucke

  • Baubeginnanzeige
  • Übereinstimmungserklärung

Die Übersendung kann auch per Mail erfolgen.

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Den „Baubeginn“ müssen Sie auch anzeigen, wenn Sie eine Anlage beseitigen und dies anzeigen müssen.

Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauaufsicht@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt 02103-72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bauvorbescheid und Baugenehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 4 - kein (weiterer) Digitalisierungs-Bedarf aus Sicht der Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Stadtplanungsamt, Bauordnungsamt, Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10519
Umsetzungsstatus NRW
Vorbereitung NRW
Konzeption NRW
Umsetzung NRW
Pilotierung NRW
Start Roll-Out NRW NULL
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit