Leika

#LeiKa-ID 9575
Daten Leika Referenz grundstTeilungGenehmigung0
Erstellt am 04.08.2021 10:47:41
Geändert am 11.05.2022 12:39:16
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung
LeiKa-ID 99123015035000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

  • Wenn Sie die Teilung eines bebauten Grundstücks beabsichtigen müssen Sie einen Teilungsantrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde stellen.
  • Ein Grundstück gilt als bebaut, sobald sich Gebäude auf diesen befindet. dazu gehören auch Garagen, Abstellgebäude, Stallgebäude u.ä.
  • Das Grundstück gilt auch als bebaut, wenn dort bereits ein Fundament oder ein Keller errichtet wurde.

Begriffe Im Kontext NULL
Informationen Kurztext
  • Wenn ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden soll, ist dazu eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der BauO NRW 2018 erforderlich.
  • Ein Grundstück ist bebaut, wenn sich auf ihm bauliche Anlagen befinden und diese bauordnungsbehördliche Belange berühren (beispielsweise bei Gebäuden sind diese bereits berührt, wenn der Keller oder die Gründung fertig gestellt ist).
  • Die Teilungsgenehmigung dient der präventiven Kontrolle und soll sicherstellen, dass baurechtswidrige Zustände durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes nicht eintreten.
  • Auch wird die Einhaltung des Planungsrechtes geprüft.
Teaser NULL
Volltext

Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, so ist dazu eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 der BauO NRW 2018 erforderlich. Bebaut ist ein Grundstück, wenn sich auf ihm bauliche Anlagen befinden und diese bauordnungsbehördliche Belange berühren (beispielsweise bei Gebäuden sind diese bereits berührt, wenn der Keller oder die Gründung fertig gestellt ist).

Die Teilungsgenehmigung dient der präventiven Kontrolle und soll sicherstellen, dass baurechtswidrige Zustände durch die Teilung eines - bebauten - Grundstückes nicht eintreten. 

Auf die Erteilung der Teilungsgenehmigung besteht daher ein Anspruch, wenn durch die Teilung nicht eine bauliche Situation entsteht, die den Vorgaben der BauO NRW 2018 (bzw. den auf der Basis der BauO NRW 2018 erlassenen Vorschriften) widerspricht.
Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Teilung das Bauplanungsrecht und die Festsetzungen eines ggf. vorhandenen Bebauungsplanes entgegen stehen.

In der Praxis stehen häufig fehlende Abstandsflächen einer Teilungsgenehmigung entgegen, aber auch das Erfordernis der Erschließung, der Wegfall der erforderlichen/nachgewiesenen Stellplätze, der Wegfall des notwendigen Kinderspielplatzes oder Brandschutzvorschriften können die Teilung eines Grundstückes ausschließen. Einzelne Ablehnungsgründe wären z.B.

  • Anschluss eines Gebäudes an eine öffentliche Verkehrsfläche wird unterbrochen (Erschließung),
  • Anordnung eines Gebäudes auf nur einem Grundstück wird aufgehoben,
  • Abstandsflächen liegen nicht mehr auf dem Baugrundstück selbst,
  • Mindestabstände für bestimmte bauliche Anlagen werden reduziert,
  • Mindestabstand der Gebäudeabschlusswand eines Gebäudes mit Öffnungen wird unterschritten.

Im Falle solcher bauordnungsrechtlichen Verstöße sind diese vor dem Teilungsverfahren zu regeln. Hierzu kann es erforderlich sein, Baulastanträge zu stellen und entsprechende Lagepläne und Bauzeichnungen vorzulegen. Dies gilt auch für Verstöße gegen das Bauplanungsrecht oder einen Bebauungsplan.

Unterlagen

Dem Antrag ist in zweifacher Ausfertigung ein Lageplan (§3 BauPrüfVO) im Maßstab nicht kleiner als 1:500 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte, der nicht älter als 6 Monate sein darf, beizufügen. Er muss von einem Katasteramt oder von einem/r öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in angefertigt und beurkundet werden.
Der Lageplan muss enthalten:

  1. seinen Maßstab und die Lage des zu teilenden Grundstücks nach Norden ausgerichtet,
  2. die Bezeichnung des zu teilenden Grundstücks und der benachbarten Grundstücke nach Straße, Hausnummer, Grundbuch und Liegenschaftskataster sowie die Angabe der Eigentümerin oder des Eigentümers des zu teilenden Grundstücks,
  3. die rechtmäßigen Grenzen des zu teilenden Grundstücks,
  4. die farblich unterlegten neuen Grenzen (Teilungslinie),
  5. die vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück,
  6. die Grenzabstände, die Abstandflächen und die Abstände zu den nach Nummer 5 darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück,
  7. Flächen auf dem zu teilenden Grundstück, die von Baulasten betroffen sind sowie Flächen auf den angrenzenden Grundstücken, die von Baulasten zugunsten des zu teilenden Grundstücks betroffen sind.

Soweit es zur Beurteilung des Antrags erforderlich ist, sind Bauzeichnungen (§4 BauPrüfVO) zu den nach Nummer 5 darzustellenden baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück beizufügen.

Voraussetzungen NULL
Kosten Nach Anzahl der bebauten Grundstücke gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenverordnung NRW
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen NULL
Formulare Antrag auf Grundstücksteilung (vgl. Leistung Grundstücksteilung Genehmigung)
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet IV-60.2 Bauverwaltungs- und Bauaufsichtsamt - Bauaufsicht technische Abteilung
Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 18:00 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag nach Terminvereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt bauaufsicht@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt 02103-72-0
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Bauen & Immobilien
Themenfeld Bauen & Wohnen
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Vermessungs- und Katasteramt, Untere Baubehörde
Regelungskompetenz Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Untere Baubehörde, Obere Baubehörde
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
OZG Umsetzungsprojekte Baubescheid und Baugenehmigung: OZG-Leistung Grundstücksteilungsgenehmigung: Leika-Leistung Antrag auf Grundstückteilung Beglaubigung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10534
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.01.2019 00:00:00
Konzeption NRW 22.05.2019 00:00:00
Umsetzung NRW 08.07.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 16.08.2021 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.06.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit