Leika

#LeiKa-ID 98
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.10.2019 14:38:15
Geändert am 07.02.2022 11:20:25
LeiKa Typ 4
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage NULL
Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
LeiKa-ID 99088003034005
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache

Schülerinnen und Schüler für die Aufnahme an einer Gesamtschule anmelden.

Begriffe Im Kontext Aufnahme, Schulanmeldung, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II, Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Mittlere Reife, Mittlerer Schulabschluss, Fachoberschulreife, Gymnasium, Gymnasiale Oberstufe, Fachabitur, Abitur, Fachhochschulreife, Schulamt
Informationen Kurztext

Schulform für alle Leistungsstärken alle Abschlüsse der Sekundarstufe I sowie der schulische Teil der Fachhochschulreife und die Allgemeine Hochschulreife fast immer gebundene Ganztagsschulen über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter

Teaser

Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform.

Volltext

Sie möchten Ihr Kind an einer Gesamtschule anmelden? Hier erfahren Sie mehr über die Schulform. Sie können Ihr Kind an der Gesamtschule anmelden, wenn es erfolgreich die Grundschule absolviert hat. Die Gesamtschule ist eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens. Sie arbeitet mit Kindern und Jugendlichen aller Leistungsstärken und hält Laufbahnentscheidungen möglichst lange offen. Aufgrund ihres besonderen pädagogischen Konzeptes sind Gesamtschulen fast immer gebundene Ganztagsschulen. An der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden, die auch an der Hauptschule, der Realschule und dem Gymnasium erworben werden. Die Gesamtschule umfasst in der Sekundarstufe I die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige gymnasiale Oberstufe.

Sekundarstufe I
In der Gesamtschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: der Hauptschulabschluss nach Klasse 9, der Hauptschulabschluss nach Klasse 10, der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10. Mit diesem Abschluss wird bei entsprechender Leistung die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe des Gymnasiums, der Gesamtschule oder entsprechender vollzeitschulischer Bildungsgänge des Berufskollegs erworben.

Sekundarstufe II / Gymnasiale Oberstufe
Die gymnasiale Oberstufe setzt den Bildungsgang der Klassen 5 bis 10 fort. Neben der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kann dort auch der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Es gibt eine einheitliche dreijährige gymnasiale Oberstufe an Gesamtschulen und Gymnasien. Über die Aufnahme an einer Gesamtschule entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Unterlagen

  • Halbjahreszeugnis der 4. Klasse
  • Geburtsurkunde des Kindes (Original und Kopie)
  • von der Grundschule ausgehändigter Anmeldeschein
  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
  • Personalausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
  • ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten, der nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Voraussetzungen

Ihr Kind hat die Grundschule erfolgreich abgeschlossen.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

An den zuvor bekannt gegebenen Anmeldetagen können die Schülerinnen und Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten die Anmeldung an der gewünschten Schule vornehmen. Hierfür ist ein persönlicher Termin in der Schule notwendig. Die jeweilige Schule entscheidet über die Anmeldung und teilt die Entscheidung den Beteiligten schriftlich mit.  

Bearbeitungsdauer

Genauere Informationen zu den Anmeldeterminen und zum zeitlichen Ablauf erhalten Sie von der Kommune der gewünschten Schule oder von der Gesamtschule unmittelbar.

Fristen

Das Anmeldeverfahren beginnt frühestens an dem Tag, an dem die Schülerinnen und Schüler ihr Halbjahreszeugnis an den Grundschulen bekommen. Das Datum wird vom NRW-Schulministerium festgelegt. Den genauen zeitlichen Rahmen für das Anmeldeverfahren in der Gemeinde legt der Schulträger fest. Informationen zu den Anmeldefristen und zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen erhalten Sie insbesondere bei der Grundschule, den weiterführenden Schulen oder beim jeweiligen Schulträger.

Formulare

Anmeldebogen der jeweiligen Schule

Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet III-40.3 Amt für Schule, Kinderbetreuung und Jugendförderung - Schule
Öffnungszeiten

Dienstag 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 13:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Schulverwaltung@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1542 oder +49 2103 72-1566
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Bildungszugang
Status online
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Studium
Themenfeld Bildung
Online Dienste OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule (Reifegrad: 3)
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Schulverwaltungsamt
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, Kreis, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter FIM-Beteiligung OZG NRW kommunal
Ministerien Land Ministerium für Schule und Bildung
OZG Umsetzungsprojekte Schulaufnahme und -wechsel / Schüler Online 2.0: OZG-Leistung Bildungszugang: Leika-Leistung allgemeinbildende Schulen Aufnahme Gesamtschule
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10746
Umsetzungsstatus NRW Konzeption NRW
Vorbereitung NRW 01.03.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.07.2020 00:00:00
Umsetzung NRW 01.05.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung MSB vorgelegt (Fachreferat + Juristen)
FIM Status Beschreibung Freigegeben
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder nicht vorgesehen
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess nicht vorgesehen
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder Freigegeben
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess nicht vorgesehen