Leika

#LeiKa-ID 9885
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 05.01.2022 16:52:22
Geändert am 05.01.2022 16:52:23
LeiKa Typ 2/3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

§ 23 Abs. 6 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Gesetze

Sprengstoffgesetz, Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Gesetzeskürzel

SprengG, 1. SprengV

Rechtsbehelf NULL
SDG1 1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen NULL
Leika Bezeichnung Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung
LeiKa-ID 77000000007726
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Soll bei Dreharbeiten oder in einem Theater/Kino Pyrotechnik eingesetzt werden, geht das nur mit Genehmigung.
Begriffe Im Kontext Pyrotechnik, Feuerwerk, Theater, Kino, Film, Dreharbeiten
Informationen Kurztext

Das Abbrennen von sogenannten Bühnenfeuerwerken in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und während Kino-/Fernsehproduktionen (§ 23 Abs. 6 1.SprengV) bedarf einer Genehmigung.

Teaser

Das Abbrennen von sogenannten Bühnenfeuerwerken in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und während Kino-/Fernsehproduktionen (§ 23 Abs. 6 1.SprengV) bedarf einer Genehmigung.

Volltext

Effekte mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen und Effekte mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- und Fernsehproduktionsstätten dürfen nur vorgeführt werden, wenn der Effekt vorher gemäß der beabsichtigten Verwendung erprobt worden ist. Für die Erprobung ist eine Genehmigung der für den Brandschutz zuständigen Stelle und für die Vorführung in Anwesenheit von Mitwirkenden oder Besuchern auch eine Genehmigung der Ordnungsbehörde erforderlich.

Unterlagen Antrag formlos per Mail, Fax oder Post möglich. 
Voraussetzungen

Die Genehmigungen können versagt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Mitwirkender oder Dritter erforderlich ist.

Kosten Verwaltungsgebühr 50,00 € bis 100,00 € je nach Aufwand
Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer ca. 5-7 Arbeitstage
Fristen Mindestens 14 Tage vor der beabsichtigten Veranstaltung
Formulare keine
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten NULL
Interne Information NULL
Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-32.1 Ordnungsamt - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Öffnungszeiten

Offene Sprechzeiten
Dienstag: 9.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 bis 18.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit
Montag & Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag & Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 18.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist Barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Ordnungsamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen Ja
Zentraler Fax Kontakt +49 2103 72-608
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen Ja
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1328
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 3 - niedrige Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Veranstaltungen
Themenfeld Unternehmensführung & -entwicklung
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Land, Kommunal
Fachlichkeiten Ordnungsamt
Regelungskompetenz
Regelungskompetenz Fachlichkeiten
Regelungskompetenz Ministerien Land
Relevant bei folgenden Grössenklassen Städteregion Aachen, kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bezirksregierung
OZG Umsetzungsprojekte Lager- und Abbrenngenehmigungen für pyrotechnische Gegenstände: OZG-Leistung Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände: Leika-Leistung Genehmigung zur Erprobung und Vorführung pyrotechnischer Gegenstände unter Anwesenheit von Mitwirkenden und Besuchenden (Theater, Film, Tourneen, Musicals) Erteilung
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10347
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 22.10.2020 00:00:00
Konzeption NRW 01.07.2021 00:00:00
Umsetzung NRW 01.10.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 04.10.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 04.10.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out NULL
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit