Leika

#LeiKa-ID 9906
Daten Leika Referenz NULL
Erstellt am 17.02.2022 10:27:25
Geändert am 01.03.2022 12:28:34
LeiKa Typ 3
Efa-Leistung NULL
Rechtsgrundlage

Aufzählung nicht abschließend.

Gesetze NULL
Gesetzeskürzel NULL
Rechtsbehelf NULL
SDG1
SDG2
Zuständigkeiten von OZG übernehmen 1
Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Regelung von OZG übernehmen 1
Regelung Ministerien Land von OZG übernehmen 1
Regelung Fachlichkeiten von OZG übernehmen 1
Notizen NULL
Grössenklassen von OZG Leistung übernehmen 1
Leika Bezeichnung Anzeige einer Geburt Entgegennahme
LeiKa-ID 99027006261000
Beschreibung NULL
Beschreibung bürgernahem Sprache Teilen Sie dem Standesamt in Ihrer Stadt die Geburt Ihres Kindes mit.
Begriffe Im Kontext Geburt, Urkunde
Informationen Kurztext

Jede Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Kommt Ihr Kind im Hildener Krankenhaus zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen.

Damit das Krankenhaus der Anzeigepflicht nachkommen kann, melden Sie sich bitte bei der Patientenverwaltung des Krankenhauses. Hier geben Sie die „Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes“ ab. Die Personalien der Eltern werden dort aufgenommen und die Personalausweise oder Nationalpässe fotokopiert. Im Anschluss daran wird die Geburtsanzeige und die Namenserklärung an das Standesamt Hilden weitergeleitet.

Erfolgt die Geburt nicht im Krankenhaus und findet die Geburt z.B. zu Hause statt (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil oder einer Person die bei der Geburt zugegen war (Hebamme), persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Bitte füllen Sie das Geburtsanmeldeformular aus und melden sich telefonisch beim Standesamt.

Für die Beurkundung der Geburt durch das Standesamt füllen Sie bitte das nachfolgende Anmeldeformular aus. Falls erforderlich wird sich das Team des Standesamtes mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte füllen Sie daher die Kontaktfelder gewissenhaft und vollständig aus und geben Sie eine Rufnummer an, unter der Sie gut erreichbar sind.

Teaser

Teilen Sie dem Standesamt in Ihrer Stadt die Geburt Ihres Kindes mit.

Volltext NULL
Unterlagen NULL
Voraussetzungen NULL
Kosten

Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei. Weitere Leistungen können gebührenpflichtig sein. Hiergeht es zur aktuellen Gebührensatzung der Stadt Hilden. 

Verfahrensablauf NULL
Bearbeitungsdauer NULL
Fristen
  • Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
  • Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
  • Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt (Totgeburt) erfolgen.
  • Damit das Standesamt die Geburt beurkunden kann, melden Sie die Geburt bitte umgehend über das Anmeldeformular des Standesamtes an. Die Bearbeitung kann ohne die Anmeldung nicht erfolgen.
Formulare Formular zur Geburtsanmeldung
Weiterfuehrende Informationen NULL
Hinweise und Besonderheiten

Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden bzw. Abschriften aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.

Interne Information

Inhaltlich vorbereitet - bitte noch prüfen!

Behörde Stadt Hilden
Amt und Sachgebiet II-33.2 Amt für Bürgerservice - Standesamt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit
Montag bis Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

Straße Am Rathaus
Hausnummer 1
PLZ 40721
Ort Hilden
OEPNV Buslinien: 781, 783, 784 / Haltestelle: Am Rathaus
Barrierefreiheit Der Zugang zum Dienstgebäude ist barrierefrei möglich.
Zentraler Email Kontakt Standesamt@hilden.de
Zentraler Email Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Fax Kontakt NULL
Zentraler Fax Kontakt im Portal anzeigen NULL
Zentraler Telefon Kontakt +49 2103 72-1329
Zentraler Telefon Kontakt im Portal anzeigen NULL
Ansprechpartner im Portal anzeigen NULL
Intern Stand NULL
Intern Status Freigabe Final
OZG Leistung Geburtsanzeige
Status offline (noch nicht in Betrieb)
Priorität 1 - höchste Umsetzungspriorität für die Kommunen in NRW
Lage Geburt
Themenfeld Familie & Kind
Online Dienste NULL
Zustaendigkeiten Kommunal
Fachlichkeiten Standesamt, Bürgerdienstleistungszentrum
Regelungskompetenz Bund, Land
Regelungskompetenz Fachlichkeiten Standesamt
Regelungskompetenz Ministerien Land Ministerium des Innern
Relevant bei folgenden Grössenklassen kreisangehörige Gemeinde, Große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt, Mittlere kreisangehörige Stadt, kreisangehörige Stadt
Stichwörter
Ministerien Land Ministerium des Innern
OZG Umsetzungsprojekte Geburts- und Sterbefallanzeige: OZG-Leistung Geburtsanzeige: Leika-Leistung Anzeige einer Geburt Entgegennahme
Veröffentlichte Umsetzungsprojekte
OZG-ID 10003
Umsetzungsstatus NRW Umsetzung NRW
Vorbereitung NRW 01.11.2021 00:00:00
Konzeption NRW 01.02.2022 00:00:00
Umsetzung NRW 06.05.2021 00:00:00
Pilotierung NRW 01.08.2022 00:00:00
Start Roll-Out NRW 01.11.2022 00:00:00
Start Bundesweiter Roll-Out 01.11.2022 00:00:00
FIM Typ Beschreibung
FIM Status Beschreibung In Arbeit
FIM Typ Stammdatenfelder
FIM Status Stammdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Stammprozess
FIM Status Stammprozess In Arbeit
FIM Typ Referenzdatenfelder
FIM Status Referenzdatenfelder In Arbeit
FIM Typ Referenzprozess
FIM Status Referenzprozess In Arbeit